Fragen Umzug ohne Einkommen - Vermögen zu hoch - Möglichkeiten dennoch gefördert zu werden

  • Guten Tag,

    Ich bin 29 Jahre alt, nicht verheiaratet und wohne im Moment bei meinen Eltern. Habe ein Studium absolviert, arbeite aber seit ca. einem Jahr selbstständig ohne Studiumbezug. Diese Arbeit muss ich jedoch nächstes Jahr unterbrechen, wodurch ich kein Einkommen mehr haben werde für die nächsten Monate.

    Mein Ziel ist es auszuziehen, damit ich meine selbstständige Arbeit fortführen kann. Das ist für mich leider nicht möglich, da ich als Freiberufler mit wenig/unregelmäßigen oder gar keinen Einkommen eine zu geringe Bonität aufweise. Nun habe ich endlich ein Wohnungsangebot bekommen, jedoch kann ich kein ALGII beziehen, da mein Vermögen etwas über 6000 € beträgt. Monatlich werden davon ca. 270€ aufgrund der Krankenkasse abgezogen und sonstige Ausgaben.

    Nun frage ich mich, wie ich mich aus dieser Zwickmühle befreien kann. Es ist ein gutes Wohnungsangebot und möchte es ungern sausen lassen. Der Vermieter lässt mich nur rein, wenn ich staatlich gefördert werde. Gibt es eine Möglichkeit, wie ich dennoch gefördert werden kann? Soll ich mir schon Möbel oder sonst was für meinen Haushalt/Beruf kaufen?

    Wäre sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könntet.

  • Hallo,

    Du hast eine Vermögensfreigrenze von 5.100 €. Da Du aus dem Vermögen Deine KK bezahlst, dürfte sich das Problem binnen 3 Monate von selbst erledigt haben.

    Soll ich mir schon Möbel oder sonst was für meinenHaushalt/Beruf kaufen?

    Warum solltest Du? Erstens käme die Erstaustattung für Dich in Betracht und zweitens könnte so etwas kritisch vom Jobcenter gesehen werden.

    Gruß!

  • Hallo,

    Du hast eine Vermögensfreigrenze von 5.100 €. Da Du aus dem Vermögen Deine KK bezahlst, dürfte sich das Problem binnen 3 Monate von selbst erledigt haben.

    Warum solltest Du? Erstens käme die Erstaustattung für Dich in Betracht und zweitens könnte so etwas kritisch vom Jobcenter gesehen werden.

    Gruß!

    Danke für deine Antwort :)

    Hauptproblem im Moment ist Zeit. Ich habe wie gesagt ein tolles Wohnungsangebot bekommen. Ohne ALGII oder Mitmieter im Vertrag bekomme ich die Wohnung nicht und das ist mein erstes Angebot seit Monaten. Die sind schon kurz davor mich zu streichen. Das möchte ich verhindern.

  • Hallo,


    Du hast einen Bedarf von monatlich 676 €, hinzu käme rein theoretisch noch Deine anteilige Miete derzeit. Nehmen wir mal an, diese anteiligen Mietkosten würden bei 150 € liegen, würde also ein Bedarf von 826 € bestehen. Dein Vermögensüberschuß liegt bei 900 €. Diesen Monat verringert er sich auf 900 € - 826 € = 74 €. Diese 74 € zahlst Du beispielsweise in eine Riester-Rente ein und schon ist Dein Problem kein Problem mehr und Du kannst den Antrag für Januar stellen. Den Antrag kannst Du morgen stellen und die Bestätigung darüber dem Vermieter vorliegen. Schneller wirst Du nichts machen können.

    Gruß!

  • Die Wohnung ist ab März verfügbar. Also Antrag ab März.

    Kaltmiete beträgt ca. 300€

    Muss ich denen nachweisen, dass ich nichts mehr verdienen werde in den nächsten Monaten? Ich habe Nachweise für mein Einommen aus den letzten Monaten. Zähle ich ohne Einkommen trotzdem noch als Freiberufler? Gewerbe ist angemeldet.

    Was muss ich tun, damit die mich nicht abwimmeln? Welche Zahlen und Nachweise benötige ich, damit ich bis März zugelassen werde? Die versuchen doch alles um mich loszuwerden.

    Soll ich die Riester-Rente da erwähnen? Muss das berücksichtigt werden beim Antrag? Wie soll ich das angehen?

    Vielen Dank nochmal für die Hilfe :)

  • Anträge und Belege habe ich schon vorbereitet.

    Ich habe ein Wohnungsangebot und eine Rechnung für die Küche, die ich übernehmen kann. Dann habe ich noch noch Beleg für meine monatlichen Krankenkassenkosten.

    Was muss ich dem Jobcenter sagen, damit es ab März bewilligt wird? Was soll ich erwähnen, falls die sagen, dass ich zu viel Vermögen oder sonst was habe?

    Wie soll ich die Sache mit der Rieser-Rente angehen?

    Vielen Dank und Frohe Weihnachten.

  • Hallo,

    eine kleine Frage zum Hauptantrag 1.4 bezüglich des Bafög: Ich habe vor Jahren Bafög bekommen. Gilt dieser Punkt nur, wenn man aktuell noch Student ist und Bafög bezieht?

  • Ich denke das die Wohnung angemessen ist, trotzdem solltest du dies nochmal mit dem zuständigen Jobcenter absprechen, nicht das es später zu einem bösen erwachen kommt.

    Wenn du zum 01.03.2019 dort einziehst, bis wann muss die Küche bezahlt werden? Ein Antrag auf Übernahme der Kosten von der Küche dürfte nur bewilligt werden, wenn die Rechnung noch nicht beglichen wurde. Solltest du allerdings die Küche selber zahlen, die meiner Meinung nach für eine Wohnung notwendig ist, könntest du evtl. früher hilfebedürftig sein. Dies sind Rechenspiele die vermutlich auf +/- 0 hinauslaufen würden. Sollte man ebenfalls mit dem Jobcenter absprechen und sich schriftlich aushändigen lassen.

    Riester Rente ist ein Nachweis notwendig, dass man dort einzahlt.

    Hallo,

    eine kleine Frage zum Hauptantrag 1.4 bezüglich des Bafög: Ich habe vor Jahren Bafög bekommen. Gilt dieser Punkt nur, wenn man aktuell noch Student ist und Bafög bezieht?

    Grundsätzlich gilt, dass die aktuellen Daten und Werte eingetragen werden, außer bei Schenkungen und Spenden. Wenn man vor fünf Jahren Bafög erhalten hat, kann man dies vernachlässigen.

  • Also. Ich war heute beim Jobcenter und die haben mich abgewimmelt, weil ein Vermögen zu hoch ist. Ich solle es Februar wieder probieren, weil es dann rechnerisch möglich sein könnte. Sie haben mir sogar empfohlen mein Vermögen auszugeben. So hat es sich zumindest angehört.

    Wie soll ich nun vorgehen? Meine Eltern in den Mietvertrag einbinden, Vermögen ausgeben und es dann erneut probieren? Ist es einfach eine Elternbürgschaft zu bekommen und wie lange würde es dauern so etwas zu bekommen?

  • Hallo,

    ich muss mich hier wieder melden, da sich meine Ausgangslage geändert hat.

    Ich habe nun vor mein Gewerbe ruhen zu lassen, da ich damit in den nächsten Monaten nichts verdienen kann. Dadurch sollte ich dann doch nicht mehr als Selbstständiger zählen, sondern als Arbeitssuchender oder nicht?

    Die Wohnung ist im Moment noch für mich verfügbar, da ich es geschafft habe meinen Vater miteinzubeziehen. Das ist aber nur eine Übergangslösung, da ich ihn damit nicht belasten möchte. Ansonsten hätten die mich abgelehnt. Die Wohnung an sich hat ein OK vom Jobcenter bekommen. Einzig mein Vermögen war das Problem zum Zeitpunkt der Antragstellung. Den Mietvertrag werde ich Ende Februar unterschreiben.

    Mein Vermögen beträgt im Moment ca. 6000€. Bis Ende Februar muss ich jedoch ca. 1400€ zahlen allein für die Krankenkasse, Kaution und Miete. Dadurch reduziert sich mein Vermögen unter den Freibetrag zum Zeitpunkt des Mietbeginns am 1. März.

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    Fragen:

    Erfülle ich nun die Vorraussetzungen, um meinen Antrag genehmigt zu bekommen?

    Kann ich vom Vermieter eine Rechnung für die fällige Miete und Kaution zum Monatsende bekommen und diese dem Jobcenter vorzeigen? Dadurch würden die ja sehen, dass mein Vermögen und Einkommen nicht mehr ausreichend sind.

    Zählt denn das Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung oder Zeitpunkt, an dem es wirksam werden soll? Ich bin von letzteres ausgegangen, aber die beim Jobcenter haben mir etwas anderes gesagt.

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    Ich wäre wieder sehr sehr sehr dankbar, wenn ihr mir helfen und sagen könnt wie ich vorgehen soll um Antrag und Mieteübernahme genehmigt zu bekommen.

    MfG

    Radlo

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