Hallo Forum,
ich hoffe sehr, dass sich hier jemand findet, der mir weiter helfen kann...
Iich wollte meinen Weiterbewilligungsantrag ausfüllen und den am Mittwoch abgeben, damit ich ab Januar weiterhin Geld bekomme.
Bisher war das eine Sache von Minuten und so, dass ich in vorangegangenen Anträgen folgendes eingetragen hatte:
Weitere Personen im Haushalt: 2
davon in meiner Bedarfsgemeinschaft: 0
So war mir dies von Sachbearbeitern gesagt worden und so wurde es auch bisher gehandhabt. Ich brachte jedes Jahr meinen Weiterbewilligungsantrag und einen Kontoauszug, mehr wurde nicht gewollt (selbst der Kontoauszug interessierte nur selten).
Zur Wohnsituation: Ich werde nächstes Jahr 40 und wohne aus gesundheitlichen Gründen seit zehn Jahren wieder im Haus meiner Eltern, in meinem eigenen Bereich, jedoch bei gemeinsamer Nutzung von Bad/Küche. ALG 2 bekomme ich seit 2013. Es ist eine Wohngemeinschaft, bei der ich und meine Eltern komplett getrennt wirtschaften. Ich wohne frei von Miete oder Nebenkosten und habe hierfür auch nie Geld vom Amt hierfür bekommen. Es wurde in der Vergangenheit bei der Abgabe eines Weiterbewilligungsantrags einmal nachgefragt "Zahlen Sie Miete/Nebenkosten?", jedoch wurde ein Verneinen meinerseits ohne zusätzliche Formulare direkt zur Kenntnis genommen. (Möglich, dass ich beim Erstantrag HG Formulare ausfüllen musste, daran kann ich mich leider nicht mehr erinnern.)
Im neuen Antrag gab es nun eine Änderung. Neben der Frage zu Personen im Haushalt und denen in der Bedarfsgemeinschaft, stellt sich die Frage der Personen in der Haushaltsgemeinschaft. Nachdem ich mir die Ausfüllhinweise und eine ausführlichere Erläuterung vom Landkreis Rotenburg durchgelesen habe (dies ist nicht mein Landkreis - die Infos fand ich per Google), bin ich gänzlich verwirrt, wie ich nun diesen dritten Punkt auszufüllen habe. Klar ist nur, dass auch weiterhin eine "0" in das Feld bzgl. der Bedarfsgemeinschaft gehört.
Was die Frage nach den weiteren Personen im Haushalt betrifft, so ist definiert, dass dies weitere Personen in meiner Bedarfs- oder meiner Haushaltsgemeinschaft sind. (Ich würde eigentlich aus normalem Verständnis vermuten, dass dies jene Personen sind, mit denen man in einem nicht voneinander abgeschlossenen Bereich wohnt; auch wenn jeder seinen eigenen "Wohn"-bereich hat. Aber, die Ausfüllhilfe beschränkt und definiert dies damit explizit auf Personen in derselben Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft.)
Es heißt zwar, dass Verwandte bei der Haushaltsgemeinschaft als mögliche Personen gelten, jedoch auch, dass "Die reine Wohngemeinschaft (z. B. bei Studierenden) [...] weder eine Bedarfsgemeinschaft noch eine Haushaltsgemeinschaft" ist; und grundsätzlich muss in einer Haushaltsgemeinschaft auch gemeinsam gewirtschaftet werden.
Nachdem ich also - laut Definition der Ausfüllhilfe - ohne weitere Personen in meiner Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft lebe, müsste ich dann logisch folgernd bei weitere Personen im Haushalt "0" eintragen? Und jeweils eine "0" für Personen in Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft?
Wenn das falsch ist (und ich würde die Frage vermuten "Was ist mit den anderen beiden Personen von früher passiert"?) und das Verwandschaftsverhältnis vor nicht gemeinsamen wirtschaften steht (oder warum auch immer der Sachbearbeiter einen Anlass sieht), was dann? Eine "2" bei weitere Personen im Haushalt und jeweils eine "0" bei Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft? Dies widerspricht aber der Definition, was weitere Personen im Haushalt sind (und 0+0 != 2).
Ich stelle mir die Frage, wie dies (nicht miteinander verwandte) Wohngemeinschaften - also auch ich - auszufüllen haben. Zu WG Mitbewohnern müssen im (Erst-) Antrag über die persönlichen Verhältnisse keine Informationen gemacht werden, ledichlich im Formular KDU oder EK. Aber auch diese Formulare brauchte ich bisher nie, da ich Miet-/Nebenkostenfrei wohne und die Immobilie nicht meine ist, ich also keine Mieteinnahmen habe.
Oder hat man einfach nur vergessen, "normale" WGs in der Definition weiterer Personen im Haushalt zu berücksichtigen (die sein sollte "Personen in Bedarfs-, Haushaltsgemeinschaft oder sonstig gearteter WG")?
Wenn ich nun "2" bei Haushaltsangehörigen eintragen müsste (warum auch immer - es gibt kein gemeinsames Wirtschaften) und damit das Formular HG für die Eltern benötige, was ich wohl vorsorglich schon ausfülle (ich möchte das alles nicht unnötig verzögern, vor allem auch darum, da ich der nervlichen Herausforderung nur schwer gewachsen bin - der Sachbearbeiter ist eh schon ein ganz strenger Mensch) - ich bin mir nicht ganz klar darüber, wie das zu tun ist.
Ich meine gelesen zu haben, dass dieses Formular für jede Person separat auszufüllen ist. Also 1x für den Vater (Rentner) und 1x für die Mutter (Hausfrau). Mir ist aber nicht klar, wie unterschieden wird, welches Formular für wen ist.
Also, ich trage meine persönlichen Daten ein und nichts weiteres zu 1.2.x. Bei 2. dann die Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft - die Daten von Vater und Mutter. Im Formular für den Vaters dann ein Haken bei "Unentgeltliche Unterkunft" (keine für Geld oder weitere Leistungen) und ich bin schon bei Datum und Unterschrift (von mir).
Im Formular für die Mutter dasselbe, mit der Ausnahme, dass ich dort keinen Haken bei "Unentgeltliche Unterkunft" setze? Oder doch einen, da das Haus Vater und Mutter gemeinsam gehört? (Ehrlich gesagt weiß ich nicht genau, wie die Besitzverhältnisse sind. Ich meine das Haus gehört beiden. Und ich weiß nicht, ob das überhaupt eine Rolle spielt, solange eine der beiden Personen die "Unentgeltliche Unterkunft" bereit stellt.)
So ausgefüllt ist jedenfalls nicht klar, welches Formular zum Vater und welches zur Mutter gehört. Oder ergibt sich das daraus, wen ich jeweils als 1. und 2. bei "Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft ..." nenne?
Wie gesagt, ich bin verwirrt.
Ich habe darum heute Morgen meinen netten und hilfsbereiten Fallmanager angerufen und ihn gefragt, ob er weiter wüsste, wenn es auch nicht in sein Aufgabengebiet fällt.
Über meine Wohnsituation weiß er bescheid und sagte, er sähe das nicht als ich und zwei weitere Personen im Haushalt - er würde darum überall eine "0" eintragen.
Er schaute sich zwar das Formular an, nicht aber die Ausfüllhilfe. Ich denke er war sich selbst nicht 100% sicher darüber, wie das eine WG auszufüllen hätte und auch er erkannte die Problematik mit der Definition der weiteren Personen im Haushalt, da (z.B. Studenten-) WG Mitglieder weder zur Bedarfs-, noch zur Haushaltsgemeinschaft gehören aber dennoch ja doch alle irgendwie im Haushalt leben. Er sagte noch ein wenig mehr, aber letztlich lief es darauf hinaus, dass er recht selbstsicher sagte, er würde da überall eine "0" eintragen. Ich solle mich nicht verrückt machen, da ginge es nur darum, ob jemand all meine Kosten übernimmt und dies sei bei mir ja nicht der Fall.
Ich bin nur verunsichert, weil die Definition eigentlich sagt, es muss tatsächlich eine "0" hinein - in der Vergangenheit aber in dasselbe Feld eine "2" musste und jetzt neu noch nach Haushaltsmitgliedern gefragt wird.
Sicher, das ganze ist nun recht kurzfristig, aber evtl. weiß hier jemand bescheid und kann noch rechtzeitig Klarheit schaffen. Das wäre wirklich überaus nett!
(Entschuldigt bitte den langen Text, ich wollte keine, möglicherweise entscheidende, Information vergessen, nachreichen und das alles noch weiter hinaus schieben.)