ALG II nach Selbstständigkeit und Fragen zur Regelinsolvenz

  • Hallo,

    Nach meiner Selbstständigkeit bin ich bei Hartz lV gelandet. Das ist schon ein paar Jahre her. Nun möchte ich eine Insolvenz machen und bekam vom Jobcenter einen Beratungsschein. Den 1. Termin habe ich schon hinter mich gebracht.

    Meine Frage ist eigentlich, da es ja ein ,,Beratungsschein'' ist, warum soll ich dort Formulare unterschreiben? Zwecks Datenfreigabe mit und ohne persönliche Daten.

    Die Beratungsstelle ging die ganze Zeit von einer Privatinsolvenz aus, bis endlich klar wurde, dass bei mir eine Regelinsolvenz in Frage kommt.

    In meinem Fall ist es etwas kompliziert (wo nicht 🙄) möchte ich aber jetzt hier nicht weiter erörtern.

    Muss ich jetzt die Insolvenz bei dieser Beratungsstelle machen oder habe ich, nachdem ich die Gespräche absolviert habe, freie Anwaltswahl?

    Die Beratungsstelle* gefällt mir nicht sonderlich und auf dem Beratungsschein waren Adressen aufgeführt, mit denen das Jobcenter zusammenarbeitet (zwecks Beratung).

    Da diese Beratungsstelle nun festgestellt hat, das mir nur eine Insolvenz hilft, möchte ich schon gerne zu einem Anwalt meines Vertrauens.

    * (Ich habe das Gefühl, dass diese eigentlich für Menschen gedacht ist, die ihre Schulden durch sinnlose Einkäufe und immense Handyrechungen anhäufen.)

    Ich hoffe es weiss jemand Rat 😊

    Lg

  • Hallo,

    Du hast eine freie Anwaltswahl - beachte aber bitte, daß dieser auch nicht von Liebe und Luft lebt. Anders gesagt: der will von Dir Geld sehen. Was bei der Beratungsstelle in der Regel eben nicht der Fall ist. Ich könnte es auch noch drastischer ausdrücken: du erhöhst Deine Schulden, um weg von den Schulden zu kommen...

    Meine Frage ist eigentlich, da es ja ein ,,Beratungsschein'' ist, warum soll ich dort Formulare unterschreiben? Zwecks Datenfreigabe mit und ohne persönliche Daten.

    Weil die Beratungsstelle ohne diese Formualre keinen entsprechenden Antrag auf Insolvenz stellen und nicht mit den Gläubigern verhandeln kann? Ein Anwalt würde Dich ebenfalls entsprechende Formulare ausfüllen lassen bzw. eine Vollmacht von Dir benötigen...


    Gruß!

  • Huhu,

    Logisch arbeitet kein Anwalt umsonst, mir hat man mitgeteilt, ich würde bei Gericht als Hartz lV Empfänger keinen Beratungshilfeschein für Insolvenz bekommen, weil man erst diese Beratung beim/über das Jobcenter machen muss.

    Das Daten benötigt werden (zur Schuldenregulierung) ist mir klar, dass aber meine Daten teils anonym/teils nicht u.a. an, ich zitiere:

    ...Journalisten..

    ...oder sonstige Dritte...

    übermittelt werden nicht.

    Ich hätte dann nur die Wahl dies zu unterschreiben oder eben nicht.

    Lg

  • Hallo,

    Logisch arbeitet kein Anwalt umsonst, mir hat man mitgeteilt, ich würde bei Gericht als Hartz lV Empfänger keinen Beratungshilfeschein für Insolvenz bekommen, weil man erst diese Beratung beim/über das Jobcenter machen muss.

    Ja - und nun? Was sollte das jetzt an meiner Aussage ändern, daß ein Anwalt bezahlt werden will und also weiter Schulden gemacht werden?

    Das Daten benötigt werden (zur Schuldenregulierung) ist mir klar, dass aber meine Daten teils anonym/teils nicht u.a. an, ich zitiere:

    ...Journalisten..

    ...oder sonstige Dritte...

    übermittelt werden nicht.

    Das kann ich nicht beurteilen, weil ich das zu unterschreibende Dokument nicht kenne. Du kannst es gerne anonymisiert hier hochladen.

    Gruß!

  • ja, ich nochmal,

    Vielleicht mal anders...

    Mit einem Beratungshilfeschein, den ich mir bei Gericht von einem Rechtspfleger hole, steht als Kostenträger das Jobcenter drin. Mit diesem Schein kann ich zu jedem Anwalt meiner Wahl.

    Man sagte mir das ginge nicht, da ich die Beratung vom Jobcenter durchlaufen muss. Auf dem Schein des Jobcenters sind Anlaufstellen vorgegeben, an die ich mich wenden kann/soll; da sie mit dem Jobcenter zusammenarbeiten. Hier ist das Jobcenter ebenfalls der Kostenträger. Auf dem Schein steht, das die Kosten vom Jobcenter übernommen werden, die Beratung ist nicht kostenfrei. Auch wenn die Stelle zusätzlich einen Anwalt einschalten muss.

    Ich frage hier nicht nach Kosten und es ändert nichts an Ihrer Aussage, dass irgendwie nichts umsonst ist und Schulden gemacht werden (egal ob an dieser oder anderen Stelle). Danach habe ich letztendlich nicht gefragt.

    Das ich freie Anwaltswahl habe wäre ja toll...wenn es so wäre..denn mit dem Schein vom Jobcenter kann ich nicht zu jedem Anwalt gehen. (s.Absatz2)

    Unterschied

    Beratungshilfeschein vom Gericht -> freie Anwaltswahl

    Beratungsschein vom Jobcenter -> keine freie Anwaltswahl

    Ich wollte einfach wissen, kann ich auf freie Anwaltswahl bestehen?

    Dann müsste man mir bei Gericht diesen Beratungshilfeschein ausstellen.

    LG, nix für Ungut 🙂

  • Hallo!

    Vielleicht Informationen zur Beratungshilfe lesen:

    Beratungshilfegesetz (BerHG) und Beratungshilfe

    Falls das nicht ausreichen sollte, Informationen zu:

    Regelinsolvenz – Verfahren für Unternehmen, Selbstständige & Co

    Schuldnerberatung in der Nähe – Wo finden Sie kompetente Beratung

    Eine reale Beratung halte ich in dem Fall für dringend notwendig

    und das kann ein Forum nicht leisten. Zitat von Corinna :

    Das kann ich nicht beurteilen, weil ich das zu unterschreibende Dokument nicht kenne. Du kannst es gerne anonymisiert hier hochladen.

    Da hier keine Dokumente vorliegen bleibt nur die reale

    Beratung.

    Gruß

  • Hallo,

    Ich frage hier nicht nach Kosten und es ändert nichts an Ihrer Aussage, dass irgendwie nichts umsonst ist und Schulden gemacht werden (egal ob an dieser oder anderen Stelle).

    Du fragst nicht nach Kosten. Deine Sachen. Aber dennoch scheinst Du das Prinzip nicht zu verstehen: Inanspruchnahme der durch das Jobcenter vermittelten Beratung = ohne Kosten. Eigene Auswahl eines Rechtsanwaltes außerhalb der vom Jobcenter vermittelten Beratung - hohe Kosten für Dich.

    Dann müsste man mir bei Gericht diesen Beratungshilfeschein ausstellen.

    Nein, müßte man nicht. Die allermeisten Gerichte verweisen in solchen Fällen auf die öffentlichen Schuldnerberatungen und stellen keinen Beratungsschein aus (zumal dann der BS bei einer Regelinsolvenz an weiteren Auflagen wie eine Auffanggesellschaft gebunden wäre). Und schon wird die von Dir ja nicht gestellte und offensichtlich als unwichtig erachtete Frage wieder aktuell: Du gehst das Risiko ein, daß die vom Jobcenter angebotene Beratung hinfällig ist und bekommst keinen Beratungsschein für eine freie Anwaltssuche. Also bleibst Du auf hohe Kosten sitzen, wenn Du den Anwalt selbst zahlen mußt.

    Auf dem Schein steht, das die Kosten vom Jobcenter übernommen werden, die Beratung ist nicht kostenfrei.

    Sorry, aber nun wird es langsam absurd mit Deinen Argumenten. Merkst Du Deinen Widerspruch in dem Satz selbst?

    Wie Du siehst, basieren die Antworten auf das, was Du bisher nicht wissen wolltest und hier monierst. Aber ohne dieses Wissen kommst Du mit Deiner Frage auch nicht weiter.

    Gruß!

  • @it´s me: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist Deine Darstellung der Dinge mindestens in der Wortwahl falsch.

    Wie bereit im Thread mitgeteilt:

    1. Beratungshilfe ist subsidiär. Einen Beratungshilfeschein gibt es nur und soweit, wie es vor Ort nicht bereits andere öffentliche Rechtsberatungsangebote gibt.

    Bedeutet zum Beispiel in Hamburg (falls sich dort in den letzten Jahren nichts geändert haben sollte), dass es im Regelfall keinen Beratungshilfeschein gibt, da das Bundesland eine öffentliche Rechtsberatungsstelle unterhält.

    2. Bedeutet für Insolvenzen in vielen Landkreisen und Gemeinden, dass keine Beratungshilfescheine ausgegeben werden, da es eine öffentliche Schuldnerberatung gibt.

    Darüber hinaus gilt:

    Was vor Ort in Frage kommt und was ausgeschlossen ist, musst Du selbst klären. Es ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Du kannst z.B. mal beim Amtsgericht anrufen oder vorsprechen bzgl. des besagten Beratungshilfescheins. Genauso kannst Du beim Jobcenter fragen, ob nun noch ein Wechsel zu einer anderen der auf Deiner Liste genannten Stellen in Frage kommt.

    Das kann Dir in einem Forum aber Niemand aus der Kristallkugel lesen. Dahinter steht kein böser Wille. Es wäre einfach unseriös.

    Schuldnerberatung als Leistung des Jobcenters fällt unter § 16 a SGB II und ist damit eine sog. kommunale Eingliederungsleistung.

    Ob und wie allerdings das Jobcenter bzw. die Kommune die Schuldnerberatung erbringt, ist deren Entscheidung. Das bedeutet wiederum, dass sie sich auch Einrichtungen vor Ort suchen (oder auch eine eigene Schuldnerberatung schaffen) können, die die Aufgabe für sie wahrnimmt.

    Dein "Beratungsschein" vom Jobcenter dürfte unter diese Kategorie fallen. Das ist dann im Ergebnis vermutlich nur eine Kostenübernahmeezusage an die bestehenden Vertragspartner der Kommune bzw. des Jobcenters (das könnte z.B. auch eine interne Bescheinigung sein, falls die Schuldnerberatung nur Teil einer anderen Behörde der Kommune ist).

    Einmal editiert, zuletzt von Schorsch (19. Dezember 2018 um 13:21)

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