Moin ins Forum.
Heute Anruf xxxxx vom Jobcenter erhalten, dass für den Folgeantrag in der Vermögensaufstellung die aktuelle n(!) Belege meiner fondgebunden Rentenversicherung, bzw. Lebensversicherung (wegen Rückkaufswerten etc.) fehlen würden.
Habe als aktuelle Aufstellungen aber nur Belege aus 2017. Reicht aber angeblich nicht.
"Sollten diese Unterlagen nicht bis Ende des Jahres vorliegen, wolle man mich sanktionieren, mir das ALG II streichen."
Habe vorhin die Versicherung angerufen, und die wollen so schnell als möglich diese Unterlagen an mich schicken. Das läuft also schon mal.
Doch durch die anstehenden Feiertage kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen, klar.
Doch die Frage ist, dürfen die mir überhaupt das komplette ALG II streichen?
Habe folgenden Text vorbereitet, den ich heute noch per Mail ans JC schicken will, ist das so in Ordnung, kann man das so schreiben?
Mail:
Zitatbezugnehmend auf Ihren heutigen Anruf (08:51 Uhr) kann ich Ihnen sagen, dass ich die von Ihnen angemahnten aktuellen Versicherungsbelege (Rückkaufswerte etc...) der xxxxx Versicherung) heute per Telefon angefordert habe.
Da wir nun ein paar Feiertage vor uns haben, es dadurch bei der Verarbeitung und Zusendung der angeforderten Unterlagen zu Verzögerungen kommen kann, ist die von Ihnen angedrohte Sanktion (Streichung des ALG II) meines Erachtens nach überzogen, da diese komplette Streichung eine unverhältnismäßige Härte darstellen würde.
Bitte beachten Sie dies bei der Prüfung meines Antrages, meiner Unterlagen.
** Nachtrag: zählt die Unfallversicherung auch da rein??**
Schon jetzt danke für Eure Hilfe, und wenn ich in der falschen Rubrik gelandet bis, bitte entsprechend verschieben.
Danke und schönen Tag.
Namen für Hilfestellung nicht relevant, gelöscht
Grace