Sanktioniert außerhalb des Bewilligungszeitraumes

  • Hi an alle,

    ich habe ein etwas ungewöhnliches Problem mit dem Jobcenter und zwar habe ich ein Bewilligungsschreiben für den Zeitraum 01.03.2018 -> 31.08.2018 also 6 Monate bekommen.


    In dieser Zeit habe ich auch meine Leistungen ganz normal erhalten, jedoch habe ich einen Termin am 15.08.2018 nicht wahrgenommen und wurde desshalb für 3 Monate, beginnend am 01.09.2018 um 100% Sanktioniert.

    Das Problem ist, dass mir das Jobcenter nun mitteilte, dass ich am 01.09.2018 keinen Weiterbewilligungsantrag gestellt habe und nun im Dezember ebenfalls keine Leistungen bekommen habe. Es ist mir unverständlich, warum ich den Antrag hätte verlängern sollen, obwohl er in dem Sanktionsbescheid aufgehoben wurde.

    Meine Frage ist nun, wenn ich mich erneut beim Jobcenter anmelde, bekomme ich 3 Monate keine Leistungen, obwohl ich die letzten 3 schon ohne leben musste?

    LG Vortex

  • Hallo,

    Es ist mir unverständlich, warum ich den Antrag hätte verlängern sollen, obwohl er in dem Sanktionsbescheid aufgehoben wurde.

    Selbstverständlich hättest Du trotz Sanktion einen Wiederbewilligungsantrag stellen müssen, denn der ALG-II-Anspruch an sich ist ja weiter gegeben.

    Hole das also schnellstens nach.

    Gruß!

  • Zum besseren Verständnis:

    Rein rechtlich erklärt hat das Ganze eine sehr einfache Logik: Weshalb solltest Du Geld bekommen, wenn Du keines beantragt hast?

    Du hattest nach Deiner eigenen Schilderung eine Bewilligung für 6 Monate und bist danach nie wieder zum Amt gegangen ist hast neues beantragt.

    Logik: Ohne Antrag keine Bewilligung.

    Du kannst nun natürlich jederzeit einen neuen Antrag stellen. Da wir zwischen den Feiertagen dieses Jahr nur 2 Arbeitstage haben, warne ich vor: ein neuer Antrag geht dann den Gang der üblichen Sachbearbeitung und wird shalb vermutlich einige Tage brauchen.

    Darüber hinaus rate ich Dir dringend, die Schreiben zu Sanktionen dieser Art gründlich zu lesen. Eine "100 %" - Sanktion bedeutet nicht, dass man 3 Monate keine Leistungen bekommt, z.B. wenn man Gutscheine beantragt. Falls Du nicht auf andere Weise eine Krankenversicherung hattest, trägst Du die Kosten für die drei Zwischenmonate selbst, wenn Du im Sanktionszeitraum keinen Antrag stellst und nicht gegenüber der Behörde aktiv wirst.

  • Hey danke für die Antworten :)

    Zitat

    Selbstverständlich hättest Du trotz Sanktion einen Wiederbewilligungsantrag stellen müssen, denn der ALG-II-Anspruch an sich ist ja weiter gegeben.

    Hole das also schnellstens nach.

    Wenn ich nun einen weiterbewilligungs, bzw. Neuantrag stelle, habe ich dann immernoch die Sanktionen für 3 Monate? also bis Februar?

  • Hallo!

    hmm Beim Lesen fiel mir etwas auf und ich würde dich bitten das näher zu erläutern:

    jedoch habe ich einen Termin am 15.08.2018 nicht wahrgenommen und wurde desshalb für 3 Monate, beginnend am 01.09.2018 um 100% Sanktioniert.

    Ich setze mal diese Informationen dagegen, denn von einem

    Meldeversäumnis kommt keine Sanktion von 100%. Bist du

    U25? War da noch mehr als ein Meldeversäumnis?

    Gruß

  • Hallo,

    Du hast noch die Chance am 27. oder 28.12.2018 persönlich bei Deinem Jobcenter vorzusprechen und einen Neuantrag zu stellen.

    Der Antrag wirkt dann auf den 01.12.2018 zurück. D. h. Du bekommst eine Nachzahlung für Dezember.(nach Bearbeitung).

    Gehst Du erst am 2.01.2019 zum Amt hast Du einen Monat Geld verloren.

    Die benötigten Nachweise, Dokumente usw. mußt Du so schnell wie möglich besorgen und dann mit dem Antrag einreichen.

    An der Bearbeitungszeit kannst Du sowieso nichts ändern – frage nach einem Darlehen oder Vorschuß.

    Wenn Du den Antrag im Internet ausdrucken kannst und alle Angaben und Nachweise noch in der kurzen Zeit besorgen kannst – nimm es gleich mit.

    Frohe Weihnachten

    PS: Ich habe gerade erst den letzten Beitrag Nr #7 von Grace gelesen. Falls das irgendwelche Auswirkungen auf meinen Beitrag haben sollte – ich habe es nicht berücksichtigt.

  • Hallo!

    PS:Ich habe gerade erst den letzten Beitrag Nr #7 von Grace gelesen. Falls dasirgendwelche Auswirkungen auf meinen Beitrag haben sollte – ich habe es nichtberücksichtigt.

    Es hätte Auswirkungen, nicht direkt auf deinen Beitrag. Aber angenommen,

    die Sanktion wäre zu hoch, oder rechtlich nicht abgedeckt?

    Denn es ist schon merkwürdig, dass der TE für einen Meldetermin 100%

    sanktioniert wird. Da passt irgendwas nicht so recht und wäre erklärungsbedürftig.

    :) Frohe Weihnachten! War der Grund, warum ich dieses Thema erst jetzt

    richtig gelesen habe. Vielleicht schreibt der TE dazu noch etwas, hoffentlich!!

    Gruß

  • Du hast noch die Chance am 27. oder 28.12.2018 persönlich bei Deinem Jobcenter vorzusprechen und einen Neuantrag zu stellen.

    Es muss nicht zwangsläufig ein Neuantrag gestellt werden. Viele Jobcenter arbeiten mit Weiterbewilligungsanträgen, sofern der Bedürfitge nur kurzzeitig aus dem ALG II Bedarf gefallen ist. Dies ist mit dem Jobcenter abzusprechen.

    Der Antrag wirkt dann auf den 01.12.2018 zurück. D. h. Du bekommst eine Nachzahlung für Dezember.(nach Bearbeitung).

    Gehst Du erst am 2.01.2019 zum Amt hast Du einen Monat Geld verloren.

    Falsch. Corinna schrieb, dass die Sanktion noch Gültigkeit hat, somit kann nichts nachgezahlt werden.

    frage nach einem Darlehen oder Vorschuß.

    Wird mit Sicherheit abgelehnt werden.

    Bei Sanktionen kommen Lebensmittelgutscheine in Frage.

    Wenn Du den Antrag im Internet ausdrucken kannst und alle Angaben und Nachweise noch in der kurzen Zeit besorgen kannst – nimm es gleich mit.

    Das geht nur dann, wenn es sich nicht um eine Optionskommune handelt. Zudem wird nicht vermerkt, wann der Antrag tatsächlich ausgegeben wurde.

  • Hallo!

    Ergänzend zu @bass386 setze ich hier auch die

    Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II Fachliche Weisungen §§ 31, 31a, 31b SGB II


    Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II Fachliche Weisungen § 32 SGB II Meldeversäumnisse

    Vortex402 , es wäre gut, wenn du das näher erklärst! Denn irgendwas

    stimmt hier nicht. Hast du in deinem Eingangs-Thema Informationen

    vergessen?

    jedoch habe ich einen Termin am 15.08.2018 nicht wahrgenommen und wurde desshalb für 3 Monate, beginnend am 01.09.2018 um 100% Sanktioniert.

    Nein, kann nicht sein! Da müsste noch irgendwas gewesen sein?:?:

    Du müsstest zum Sachverhalt auch eine Anhörung § 24 SGB X

    bekommen haben. Da schreibst du im Eingangs-Thema nichts zu,

    fehlt Alles.

    Gruß

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