Halllo ihr Lieben!
Ich hab mal eine Anfrage zu meinem Bescheid zur Aufhebung, Erstattung und Zahlungsaufforderung!
Folgende Fakten in Kürze:
Habe am 02.07 ein Praktikum begonnen.
Am 30.07. meinen Arbeitsvertrag dem JC vorbeigebracht inklusive Gehaltszettel und Kontoauszüge.
am 07.08 und 21.08 bekomme ich jeweils zwei Änderungsbescheide die mein KG und meinen UHV mit einbeziehen als EInkommen meiner Tochter. (Bisher lief Unterhalt und Kindergeld über meinen zukünftigen EX-Mann, daher habe ich dies erst in diesem Jahr unabhängig vom zukünfrigen EX-Mann beantragt) (1. Änderungsbescheid kam wegen UHV und 2.Änderungsbescheid kam wegen KG)
Jedoch findet sich in den Änderungsbescheiden keine Erwähnung meines Gehaltes (sie sind auch nicht vorläufig).
Jetzt fordern Sie das Geld zurück. (Was ja auch okay ist) aber wieso dürfen die Bescheide erlassen und die geänderten Verhältnisse nicht mit einbeziehen?
Der vorläufige Bescheid kam erst am erst am 12.09.
Was haltet ihr davon?
Würde mich freuen, eure Meinungen zu lesen.