Hallo,
Ich habe mal ein paar Grundsätzliche Fragen was eine Steuerrückzahlung bei einem Ehepaar mit einer Erwerbstätigen Person betrifft.
Folgende Situation:
Meine Frau geht Arbeiten und verdient Brutto 1440€ im Monat.
Ich selbst bin derzeit als Erwerbsunfähig aufgrund von Erkrankung eingestuft.
Dadurch sind wir derzeit als Bedarfsgemeinschaft beim Jobcenter angemeldet und bekommen noch ca 430€ vom Jobcenter für Miete blabla. Nun stellen wir uns die frage, da meine Frau jeden Tag relativ weit mit dem Auto zur Arbeit fährt rechnet sie daher mit einer relativ hohen Steuerrückzahlung. Nun habe ich versucht mich ein wenig im Netz schlau zu machen und fand heraus das im grunde die komplette Steuerrückzahlung vom Jobcenter angerechnet wird da wir in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Ist das überhaupt alles so rechtens wenn man bedenkt das sie die Spritkosten um überhaupt zur Arbeit und wieder Nachhause zu kommen selber trägt?
Wäre nett wenn mich da mal jemand aufklären könnte, ich finde im Netz irgendwie keine Informationen darüber wie sich das ganze in dem fall verhalten würde.
Grüsse,
Steuerrückzahlung bei Ehepaaren
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Dejaco -
24. Dezember 2018 um 00:06 -
Erledigt
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Hallo und Herzlich Willkommen im Forum
Steuerrückzahlungen werden vom Jobcenter angerechnet. Oftmals werden Leistungsbezieher auch dazu aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben.
Die Steuerrückzahlung wird als einmalige Einnahme angerechnet. Sollte die Steuerrückzahlung so hoch sein, dass ihr im Monat der Anrechnung aus dem Leistungsbezug fallen würdet, wird die Steuerrückzahlung auf sechs Monate verteilt.
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Hallo,
wenn man bedenkt das sie die Spritkosten um überhaupt zur Arbeit und wieder Nachhause zu kommen selber trägt?
ergänzend zur Aussage von @bass386 : Kosten für die Fahrt zur Arbeit können im Antrag auf ALG II absetzend angegeben werden.
Gruß!
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