Ich schildere erstmal den Sachverhalt:
Ich bin momentan in einer Bewerbungs Hilfe Maßnahme, allerdings ist meine Sachbearbeiterin noch die alte geblieben, ebenso meine EGV. Die Maßnahme Betreuerinnen sind nicht meine persöhnlichen SBs sozusagen. Nun bekam ich von meiner SB (eher gesagt von jemandem im Auftrag meiner SB) einen VV für eine ZAF dem keine RFB beilag. Diese Anstellung bzw. Stellenausschreibung weicht von meinen Fähigkeiten bzw. meiner Ausbildung ab, weshalb ich während der Maßnahme meine Maßhahme Betreuerin (also nicht meine SB) gefragt ob eine Bewerbung da keine RFB enthalten sei verpflichtend sei, die Stelle sei schließlich nicht dem Berufsbild entsprechend für das ich ausgebildet sei. Sie schaute in meine Akte und versicherte mir:
"Nein Sie müssen sich nicht bewerben. Ist ja keine RFB dabei, machen Sie sich keine Sorgen."
Ich hakte nochmal nach:
"Aber in meiner EGV steht doch dass ich mich auf einen VV bewerben muss, reicht das nicht schon aus?"
(In meiner EGV steht dass ich mich innerhalb von 2 Tagen auf VVs bewerben muss... Sie enthält auch eine RFB wie üblich!)
Sie meinte:
"Nein, wenn keine RFB dabei ist ist das frewillig."
Ich vertraue der SB, da ich schon eine weile in der Maßnahme bin und ich nicht glaube dass sie mich in die Pfanne hauen will. Aber sie ist halt nicht meine zugewiesene SB...
Wie dem auch sei.... Nun (Heiligabend - VV kam übrigens am Freitag zuvor) habe ich von der ZAF einen Brief bekommen in dem folgendes stand:
Ihr Bewerberprofil
Sehr geehrte Frau XXX,
wir haben Ihr Bewerberprofil von der Agentur für Arbeit erhalten und würden Sie gern persönlich kennenlernen.
Da keine Telefonnummer angegeben wurde, möchten wir Sie bitten uns anzurufen, damit wir einen Termin für ein persönliches Vorstellungsgespräch mit Ihnen vereinbaren können.
Was nun? Könnte mir nun eine nicht Bewerbung als negatives Bewerbungsverhalten angerechnet werden? Kann ich im Falle des Falles sagen ich hätte den Brief der ZAF nie erhalten (wer weiß ob die ZAF nicht diesen service der Post nutzte dass ein Einwurf des Postboten dokumentiert wird)? Übrigens steht im VV auch dass der Arbeitgeber befugt sei das Ergebnis der Bewerbung dem JC mitzuteilen.
Wie verhält es sich denn nun mit VVs ohne RFB? Sind sie wirklich NUR dann verpflichtend wenn eine RFB beigefügt ist auch wenn die Verpflichtung auf Bewerbung bereits in der EGV belegt ist samt RFB? Weil meine Maßnahmeleiterin sagte explizit: "Auf VVs ohne RFB müssen Sie sich nicht bewerben und müssen keine Sanktionen befürchten!"