Aufenthaltslücke kein ALG II Anspruch trotz des Bescheids von Ausländerbehörde

  • Hallo Zusammen

    Ich wohne mit meiner Frau zusammen in einer Wohnung xxxxxx (640 Euro)

    Ab 17.01.2019 ist mein Pass abgelaufen .Am 31.01.2019 solle ich einen neuen Pass und Aufenthaltserlaubnis kriegen . Im Schreiben von Ausländerbehörde xxxxx steht deutlich ,dass meine Aufenthaltserlaubnis ist bis 31.01.2019 automatisch verlängert ist.

    Nun hab ich dies Dokument Jobcenter eingereicht und trotzdem wird die Leistung als auch die Miete mir ab 17.01.2019 abgelehnt ( bis ich neuer gültiger Pass vorliege !)

    Meine Fragen :

    1- Hat Jobcenter Recht, die Überweisung von der Leistungen trotz des offiziellen Schreiben von der Ausländerbehörde abzulehnen ?

    2-Jobcenter hat (501 Euro) aus (640 Euro) von der Miete überwiesen , was schlagen Sie vor !?. soll ich die Reste selber zahlen ? oder meine Hausverwaltung kontaktieren um Geduld zu bitten ?

    3- Falls ich die Zahlung mache , kriege ich das Geld zurück !? und wie ? da Miete Zahlungen läufen direkt von Jobcenter zum Mieter ?

    Ich freue mich auf Ihre Antworte .

    Gute Rutsch ins neue Jahr wünsche euch beer

    Ort gelöscht, Datenschutz!

    Für die Hilfestellung nicht wichtig

    Grace

  • Hallo,

    Hat Jobcenter Recht, die Überweisung von der Leistungen trotz des offiziellen Schreiben von der Ausländerbehörde abzulehnen ?

    Vom Grundsatz her ja. Entscheidend für das Jobcenter ist ein gültiger Reisepaß mit Aufenthaltstitel. Dieser gültige Paß liegt nicht vor, weswegen die Leistungen versagt werden. Sobald der neue Paß dem Jobcenter vorgelegt wird, sollte der Fehlbetrag vom 17. bis 31.01. nachgezahlt werden. Deswegen solltest Du sofort nach Erhalt des Paßes zum Jobcenter gehen und diesen dort vorlegen.

    Falls ich die Zahlung mache , kriege ich das Geld zurück !?

    Nein.

    oder meine Hausverwaltung kontaktieren um Geduld zu bitten ?

    Ja. Siehe erster Absatz.

    Gruß1

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