Nebenkosten Anpassung ALG II und Fragen

  • Für eine 4 köpfige Familie wird z.Zt. Der Regelsatz von 691€ gezahlt und wurde als angemessen bescheinigt . Jetzt stellt sich raus das Müll Gefäß ist nicht ausreichend, es muss eine größere Tonne kommen .

    Der Müll stapelt sich schon mit 2 Kleinkinder , im Juni kommt das 3. Kind .

    Die Treppenreinigung wird trotz mehrmaliger Abmahnungen nicht ausgeführt . Der Mann ist zu Hause der es Problemlos machen könnte .

    Muss das Jobcenter die Mehrkosten nicht übernehmen ? Ein Anruf lief jedoch ins leere, bei denen wurde abgelehnt, man sollte sich an die Stadt wenden aber damit ist die Kostenfrage nicht geklärt .

    Wohin dann mit dem Müll ??

  • Hallo!

    :-willkommen im Forum! Was genau möchtest du wissen?

    Die Treppenreinigung wird trotz mehrmaliger Abmahnungen nicht ausgeführt . Der Mann ist zu Hause der es Problemlos machen könnte .

    Fragen aus dem Mietrecht können auch hier gezielter beantwortet werden:

    Mietrecht - Forum

    Muss das Jobcenter die Mehrkosten nicht übernehmen ?

    Jährliche Nebenkosten (Betriebs- und Heizkosten) Abrechnungen sind

    dem Jobcenter vorzulegen, sobald sie vom Vermieter erstellt wurden.

    Gruß

  • Danke für die schnelle Info !

    Mich interessiert ob das Jobcenter die Mehrkosten übernimmt ??

    Ob die Wohnung mit der Erhöhung noch angemessen ist ? Es würden monatlich ca 80 € mehr anfallen . Möchte nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Die monatliche vorrauszahlung müsste erhöht werden .

  • Hallo!

    Ob die Wohnung mit der Erhöhung noch angemessen ist ? Es würden monatlich ca 80 € mehr anfallen .

    Müsste beim örtlichen Jobcenter nachgefragt werden. Jedes Jobcenter

    hat andere Angemessenheits-Grenzen bei den Kosten der Unterkunft.

    Diese Frage kann dir hier niemand beantworten.

    Gruß

  • Hallo,

    Ob die Wohnung mit der Erhöhung noch angemessen ist ?

    Du hast immer noch nicht geschrieben, welche Mehrkosten Du meinst.

    Allerdings dürfte eine zusätzliche Mülltonne kaum 80 € im Monat ausmachen. Also gehört scheinbar auch die Treppenreinigung zu den Mehrkosten. Diese wird jedoch das Amt kaum übernehmen, denn hier handelt es sich zuerst um ein mietvertragliches Problem.

    Gruß!

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