Alleinerziehend ALG II Aufstocker und Bewerbungspflicht

  • Hallo,

    Ich bin alleinerziehend mit zwei Kindern, habe eine Teilzeitstelle mit 22,5 STD in der Wocheim Büro. Meine Aufstockung vom Jobcenter beträgt ca. 400,- monatlich. Ich habe schon des Öfteren Stellenangebote vom Jobcenter bekommen, weil die darauf bestehen dass ich ja vielleicht woanders mehr verdienen könnte. Nun habe ich, obwohl das zeitlich schon eng wird mit den Kindern, noch zusätzlich eine 450,- Stelle angenommen was meine Bedürftigkeit ja nochmal reduziert. Denke aber vielleicht werde ich noch minimal Leistungen erhalten. Habe das gerade dem Jobcenter mitgeteilt und heute aber schon wieder einen Vermittlungsvorschlag erhalten. Muss ich mich trotz allem immer noch weiter bewerben ? Ich hab doch jetzt schon 2 Jobs ... ?!

  • Vorweg:

    Bei nur rund 50 Euro Unterschied sollte man vorab prüfen, ob nicht Kinderzuschlag von der Familienkasse oder Wohngeld in Frage kommen. Falls der Vater der Kinder Unterhalt zahlt, könnte man insoweit checken lassen, ob er evtl. inzwischen mehr zahlen muss.

    Vielleicht kann es auch reichen, Deine Freibeträge auf der elektronischen Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Bei Alleinerziehenden im Niedriglohnbereich ist das aber keine Garantie. Falls Du bislang keine Steuererklärungen machst, könnte es auch einfach mal sinnvoll sein, probezurechnen, ob Du dabei etwas raus bekommst oder eher nicht.

    Schließlich bliebe die Frage nach einer Gehaltserhöhung falls das realistisch machbar sein sollte - mit einem Euro mehr pro Stunde im Teilzeitjob (evtl. auch weniger) könnte Dein Problem auch elegant gelöst sein.

    Falls Du insoweit Glück haben solltest, wärest Du das Jobcenter ohnehin los und die Frage nach den Bewerbungen erledigt sich auf diese Weise.

    Zur eigentlichen Frage:

    Das Jobcenter kann so lange Bewerbungen auf zumutbare Stellen von Dir verlangen, bis Du keine Leistungen mehr brauchst.

    Dabei geht es aber bei Alleinerziehenden ab einem bestimmten Punkt nicht mehr um "mehr Stunden pro Woche", sondern um "mehr Lohn pro Stunde".

    Sobald Du sozusagen zeitlich das zumutbare Limit erreichst, kann man immer noch verlangen, dass Du Dich auf besser bezahlte Stellen bewirbst, so lange diese nur zumutbar sind.

  • Okay das verstehe ich.

    Viele Dank für die Antwort!

    Aber muss ich mich jetzt bewerben wo ich doch noch nicht mal weiß ob ich überhaupt noch Leistungen bekommen werde. Den neuen Job habe ich ja erst ab Januar!

    Unnötige Verlinkung entfernt. Thematik lässt sich

    ohne Link lösen

    Grace

  • Hallo!

    Ich setze mal zur allgemeinen Information Folgendes dagegen:

       

    (1) 1Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.

    2Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen.

    3Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person eine ihr angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.

    (2) 1Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten.

    2Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.

    SGB II scheint nicht jedem geläufig zu sein!

    Zur eigentlichen Frage:

    Das Jobcenter kann so lange Bewerbungen auf zumutbare Stellen von Dir verlangen, bis Du keine Leistungen mehr brauchst.


    Dabei geht es aber bei Alleinerziehenden ab einem bestimmten Punkt nicht mehr um "mehr Stunden pro Woche", sondern um "mehr Lohn pro Stunde".


    Sobald Du sozusagen zeitlich das zumutbare Limit erreichst, kann man immer noch verlangen, dass Du Dich auf besser bezahlte Stellen bewirbst, so lange diese nur zumutbar sind.

    :thumbup: ;)  Schorsch hat hier Alles Notwendige dazu geschrieben

    und die Frage dürfte mehr wie beantwortet sein.

    Gruß

  • Falls der Text eine Rechtsfolgenbelehrung hat, musst Du rein rechtlich gesehen erst einmal.

    Nun kann man auch überlegen, ob die Aufforderung nicht automatisch verschickt wurde und die neueste Veränderung noch nicht berücksichtigt.

    Du kannst natürlich Deine Arbeitsvermittlung im Jobcenter kontaktieren und fragen, ob Du angesichts der positiven Umstände von einer Bewerbung absehen kannst. Falls das auf die Schnelle aber nicht klappt, solltest Du imho sicherheitshalber den Bewerbungstext für die neue Stelle losschicken.

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