Arbeitsvermittlung

  • Moin Ihr,

    Erstmal zu mit

    Verheiratet 3 Kinder

    Frau in Elternzeit und das nächste Kind kommt in 5 Monate dann geht sie weiterhin 1 Jahr in Elternzeit.

    Ich habe mal eine Frage zur den Vermittlungsvorschläge die ich erhalte.

    ich möchte nicht am Wochenende Arbeiten gehen und kann auch nicht in Schichtdienst Arbeiten weil meine Frau eine Leitende Position hat und auch am WE Arbeiten muss, daher möchte ich gerne etwas haben wo ich nur in de Woche Arbeiten kann und max nur 2 Schichten.

    Jetzt bekomme ich vom Arbeitsamt immer Stellen die auch verlangen das ich am Wochende Arbeite und auch in 3 Schichten.

    muss ich die Stellen annehmen ? oder kann ich das Irgendwie umgehen ?

    jetzt fragen sich Bestimmt einige ist doch egal deine Frau Arbeitet ja erst in einen Jahr wieder, aber ich habe keine Lust in 1 Jahr wieder auf suche zu gehen und den Stress zu haben.

    Grüsse

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Du hast alles möglich dafür zu tun, deine Hilfebedürftigkeit zu beenden bzw zu verringern. Das bedeutet, dass du auch Jobs annehmen musst, auf die du keine Lust hast. Solltest du einen Job ablehnen, kann dies weitreichende Konsequenzen haben und dazu führen, dass du evtl. einen Teil der erhaltenen SGB II Leistungen zurückzahlen musst.

  • Hallo,

    kann auch nicht in Schichtdienst Arbeiten weil meine Frau eine Leitende Position hat und auch am WE Arbeiten muss

    Wie das, wenn Deine Frau in Elternzeit ist?

    daher möchte ich gerne etwas haben wo ich nur in de Woche Arbeiten kann und max nur 2 Schichten.


    Jetzt bekomme ich vom Arbeitsamt immer Stellen die auch verlangen das ich am Wochende Arbeite und auch in 3 Schichten.


    muss ich die Stellen annehmen ?

    Ja. Durch die Elternzeit Deiner Frau wird die Betreuung des Kindes ja bereits abgesichert.

    Gruß!

  • Wenn du kündigst, erhälst du eine Sperrzeit beim ALG I und falls ihr noch Anspruch auf ALG II haben solltet, werdet ihr dies zurückzahlen müssen.

    Verstehe nicht wo das Problem ist einen Job übergangsweise zu machen.

  • Niemand hindert Dich, nach Abschluss des Arbeitsvertrags daran, gleichzeitig zu arbeiten und weiter zu suchen. Du hast immerhin rund 1,5 Jahre, bevor Deine Frau wieder arbeitet, falls es so kommen sollte, wie geplant.

    Tatsächlich sind die Bewerbungschancen bei bestehender Stellung sogar statistisch noch einmal deutlich besser.

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