ALG II Umzugsgrund - Kosten der Unterkunft und Fragen

  • Servus,

    aktuell wohne ich in einer Wohnung eines großen Immobilienunternehmens... da immer mal wieder negativ über dieses Unternehmen berichtet wird- und diese Kritik nachvollziehbar ist (Aktienunternahmen), fühle ich mich in meiner Situation Bedroht.

    Nun hab ich die Möglichkeit, in eine Genossenschaftswohnung zu ziehen. Diese Wohnung ist Größer aber auch um 30 € teurer. Wobei die Unterkunftskosten immer noch innerhalb der Richtwerte liegen.

    Aktuell bewohne ich 37qm. Die neue Wohnung wäre knapp 52qm groß.

    Wie gesagt, es geht mir hier nicht so sehr um eine größere Wohnung. Mir geht es hauptsächlich um den Wechsel in eine Genossenschaftswohnung - wovon ich mir mehr Sicherheit verspreche...

    Umzugskosten würde ich aus meinen Ersparnissen bestreiten.

  • und die Genossenschaftsanteile - wer würde diese bezahlen?

    Es geht lediglich um die 30 € Mehrkosten.

    Zum Glück hab ich noch etwas angespart - davon kann ich sämtliche kosten selbst tragen.

  • Hallo!

    Titel optimiert für die Suche!

    aktuell wohne ich in einer Wohnung eines großen Immobilienunternehmens... da immer mal wieder negativ über dieses Unternehmen berichtet wird- und diese Kritik nachvollziehbar ist (Aktienunternahmen), fühle ich mich in meiner Situation Bedroht.

    Solange die Wohnung angemessen ist, auch keine Aufforderung zur Kostensenkung

    erfolgt, sehe ich hier keinen ausreichenden Grund für einen Umzug. Es sollte vor

    dem Umzug in jedem Fall die Zusicherung des JC erfolgen, um Ärger zu vermeiden.


    Gruß

  • Eine abstrakte Sorge, dass der Vermieter nicht so toll ist, ist üblicherweise kein rechtlich (!) anerkennenswerter Grund für einen Umzug.

    Bedeutet, Du musst damit rechnen, dass das Jobcenter den Umzug voraussichtlich nicht als erforderlich anerkennen kann.

    Was bedeutet das nun?

    Bedeutet, Du bekommst keine Leistungen für den Umzug und auch nicht die Mehrkosten für die neue Wohnung. Das wiederum bedeutet, dass Du die 30 Euro monatlich aus eigener Tasche drauflegen müsstest. Rechtlich gesehen spielt es dabei keine Rolle, dass die neue Wohnung noch innerhalb der Mietobergrenzen vor Ort liegt.

    Wenn Du den Umzug und die Genossenschaftsanteile allerdings aus eigenen Mitteln tragen willst und kannst, kann der Umzug natürlich trotzdem sinnvoll sein.

    30 Euro für eine größere Wohnung bei einem besseren Vermieter wären es mir persönlich vermutlich auch beim Bezug von Alg II wert.

    Trotzdem solltest Du vorher beim Jobcenter wegen der Zustimmung zum Umzug vorsprechen, um sicher zu gehen. Wir können hier im Forum nicht alle Umstände kennen. Vielleicht liegen im Detail Umstände, die trotzdem eine Zustimmung ermöglich.

  • Der Umzug ist in keinem Fall sinnvoll, denn die Fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit sagen:

    "Eventuelle Heiz- und Betriebskostensteigerungen der neuen Wohnung werden vom Gesetz ebenso nicht berücksichtigt wie Nebenkostennachzahlungen."

    Somit kein ein Wohnungswechsel/Umzug ohne Zusicherung schnell zur Schuldenfalle werden!

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