Bedarfsgemeinschaft nach Trennung - ALG II Anspruch nach Umzug und Fragen

  • Hallo! Meine Tochter und ich leben momentan noch in einer Wohnung mit meinem Expartner. Da ich gerade erst eine Umschulung abgeschlossen habe und daher kein Einkommen, wurden wir als Bedarfsgemeinschaft geführt. Sein Verdienst wurde angerechnet, weshalb ich seitdem nur noch ca. 35€ vom Jobcenter bekomme. Nachdem die Beziehung in die Binsen ging, habe ich unverzüglich beim Jobcenter vorgesprochen. Die Hoffnung, dort Hilfe (Wohnungssuche, finanzielle Unterstützung) zu bekommen, wurde jedoch zerschlagen. Die Bedarfsgemeinschaft bleibt bestehen, bis ich eine neue Wohnung gefunden habe. Solang muss mein Expartner für mich aufkommen, was kaum praktikabel ist. Zumal es recht schwierig ist, eine Wohnung für 335€ Kaltmiete zu finden und Vermieter und Wohnungsgesellschaften als erstes nach Einkommen und Berufstätigkeit fragen. Ich möchte das meinem Expartner auch nicht zumuten. Was, wenn ich monatelang keine Wohnung finde? Wie lang kann das Jobcenter verlangen, dass er mich mit durchzieht, obwohl wir kein Paar mehr sind?

  • Hallo,

    Die Hoffnung, dort Hilfe (Wohnungssuche

    das Jobcenter hat absolut nichts mit irgendwelcher Wohnungssuche zu tun.

    Ich möchte das meinem Expartner auch nicht zumuten.

    Das ist ohne Interesse.

    Solang muss mein Expartner für mich aufkommen,

    Solange Ihr innerhalb der Wohnung nicht räumlich getrennt lebt und zusammen wirtschaftet, besteht die BG weiterhin. Den Beweis dafür, daß Ihr nicht zusammen wirtschaftet und auch räumlich getrennt lebt, mußt Du erbringen. Wobei die Aussage darüber allein nicht ausreicht - es würde dann ein Kontrollbesuch des Amtes stattfinden und ggf. weitere Unterlagen angefordert werden.

    Gruß!

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