Guten Tag,
ich bin in der Elternzeit und erhalte aufstockend ALG2. Ich bekomme in dem Jahr kein Geld von meinem AG. Ich habe aber im November (Ende des Monats)mein 13. Gehalt bekommen. Damit hatte ich nicht gerechnet. Habe dann im Dezember die Gehaltsabrechnung bekommen und diese zum Jobcenter geschickt. Nun habe ich ein Schreiben erhalten, wo mir unterstellt wird ich bin meiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen, Das sehe ich nicht so. Jedenfalls soll ich mich schriftlich dazu äußern und dann will das Jobcenter den Regelsatz mit der Rückforderung um 10 v.H. kürzen. Ich das richtig, dass das Jobcenter das Geld zurückfordern darf?
Danke schon mal für eine Antwort von Euch:-)