Urteil LSG - Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten -
Arbeitsaufgabe wegen Pflege einer Familienangehörigen
Bei der Prüfung der Sozialwidrigkeit einer Arbeitsaufgabe im Rahmen des
§ 34 SGB II sind die in § 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB II niedergelegten
Zumutbarkeitskriterien zu berücksichtigen.
(Quelle Tacheles-Sozialhilfe.de)