Urteil LSG - Kosten für Stellplätze und Garagen fallen grundsätzlich
nicht unter die Kosten der Unterkunft
Kosten für Stellplätze und Garagen fallen grundsätzlich nicht unter die Kosten
der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II, da solche Einrichtungen nicht
unmittelbar der Unterkunft von Menschen dienen.
(Quelle Tacheles-Sozialhilfe.de)