Nebenjob - ALG II und Fragen

  • Hallo Zusammen !

    Ich habe eine Frage,

    Seit einigen Jahren beziehe ich ALG II und möchte nun etwas Neues versuchen. Früher habe ich oft als DJ Musik gemacht und würde es nun noch einmal versuchen, da mich einige Leute danach gefragt haben.

    Nun müsste ich Gewerbe anmelden und es dem Jobcenter mitteilen. Vielleicht hätte ich im Jahr erst mal 2-3 Aufträge aber durch Werbung usw. könnten es mehr werden.

    Eine Musikanlage würde ich vielleicht sogar geschenkt bekommen, aber es ist mir vor allem wichtig, dass die Kunden nicht erfahren, dass ich arbeitslos bis.

    Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich die Sache am besten angehen soll, ohne Probleme mit dem Jobcenter zu bekommen.


    Ich würde mich über Erfahrungen und Ratschläge sehr freuen.

    Viele Grüße,

    Oliver

  • Ich muss doch dem Jobcenter sicherlich eine Quittung vorlegen. Könnte es nicht sein, dass das Jobcenter Kontakt zum Kunden aufnehmen will oder ist das nicht möglich ? Bevor ich hier ein Mini-Gewerbe anmelde möchte ich mich lieber absichern.

  • Könnte es nicht sein, dass das Jobcenter Kontakt zum Kunden aufnehmen will oder ist das nicht möglich ?

    Aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

    Ich muss doch dem Jobcenter sicherlich eine Quittung vorlegen.

    Du musst das Jobcenter vor Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit darüber in Kenntnis setzen.

  • Hallo,

    Du mußt eine EKS ausfüllen (Einkommenserklärung Selbstständige) und eine Prognose über die zu erwartenden Einnahmen in den nächsten 6 Monate darin abgeben. Daraus wird dann der ALG-II-Bezug errechnet und nach 6 Monate (nach Einreichung der endgültigen EKS) entsprechend abgerechnet.

    Gruß!

  • Ich danke Dir für die Hilfe, das beruhigt mich sehr. Ich hoffe, dass ich so einen Weg aus der Arbeitslosigkeit finde.
    Ein weiteres Problem ist, dass ich sehr hohe Schulden habe. Könnte das ein Problem mit der Anmeldung von einem Mini-Gewerbe geben ?

  • Hallo,

    das kommt darauf an, welche Art von Gewerbe Du anmelden willst. Bei diversen Gewerbeberufen ist eine Eidesstattliche Versicherung eher hinderlich. Das mußt Du aber bei dem Gewerbeamt erfragen bzw. es darauf ankommen lassen.

    Gruß!

  • Hallo,

    sorry - aber das hier ist kein Forum für Fragen rund um das Gewerberecht. Die dafür notwendigen Infos wirst Du Dir schon woanders holen müssen. Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, daß es bei bestimmten Gewerben zu Problemen in Zusammenhang mit einer EV kommen kann.

    Gruß!

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