ALG II Antrag - wohnen bei Eltern und Fragen

  • Hallo Community,

    wie im Titel schon steht, bin ich derzeit mit dem Erstantrag beschäftigt und hab mehrere Fragen, bei den ich selber nicht weiterkomme.

    Sofern es wichtig ist, habe ich die Anlagen EK, HA, HG, KDU und VM bekommen.


    Erstmal kurz zu meiner Situation,

    Ich bin 26 und wohne bei meinem Vater (Arbeitnehmer)und Großeltern (Renter) (Mehrfamilienhaus, getrennte Wohnungen),

    ich beteilige mich seit geraumer Zeit an den Kosten (Strom, Heizung, etc.) mit 200-250€/monatlich.

    Da meine Möglichkeiten ziemlich eingeschränkt sind, nutze ich Bad/ Küche/Waschmaschine meines Vaters.

    Zählen unsere Wohnungen getrennt, oder zusammen durch das MFH? Und wir zählen alle hier als eine Haushaltsgemeinschaft, oder?

    Einen Miervertrag o.ä. gibt es nicht, gebe das Geld meinem Vater bar (aber eine Dauerüberweisung würde kein auch kein Problem darstellen).

    Von meinem Vater bzw. Großeltern erhalte ich keinerlei finanzielle Unterstützung, würde sich in Zukunft auch nicht ändern.

    Trotzdem meinte die Sachbearbeiterin, das mein Vater ggf. Unterhaltspflichtig ist (obwohl ich über 25 bin?)

    Wird ebenfalls darauf bestanden, das mein Vater bzw. eventuell auch Großeltern ihre Konten offenlegen?

    Was würde passieren, wenn z.B. einer meiner Großeltern sich weigern würde, das Konto offenzulegen?

    Da ich meine eigene Bedarfsgemeinschaft bilde, würde es doch eigentlich nur mich betreffen.

    Mehrbedarf oder weiteres entsteht nicht, daher wäre mein Antrag für die Grundsicherung sowie Krankenkassenbeiträge.

    Hoffe Ihr könnt mir ein wenig helfen,

    falls ich irgendwas vergessen habe oder irgendwelche offenen Fragen sind, lasst es mich wissen.:)

  • Hallo,

    Zählen unsere Wohnungen getrennt, oder zusammen

    durch die gemeinsame Nutzung des Bades/der Küche kann man nicht von getrennten Wohnung reden.

    Trotzdem meinte die Sachbearbeiterin, das mein Vater ggf. Unterhaltspflichtig ist

    Es gilt die Regelvermutung, daß Dein Vater Dich finanziell unterstützt. Das mußt Du entsprechend widerlegen, wenn es nicht der Fall sein sollte.

    Gruß!

  • Hallo Corinna, danke für die schnelle Antwort.

    bezüglich der Widerlegung zur finanziellen Unterstützung,

    reicht dort ein schriftlicher Nachweis meiner Großeltern + Vater?

    Wichtig wäre für mich noch zu wissen, ob trotz Widerspruch zur Unterstützung deren Konto einsehbar gemacht werden müssten.

    Hätte noch eine Frage zur Anlage KDU,

    bei dem Punkt "Von der Gesamtfläche der Unterkunft sind xx m² selbst bewohnt",

    müsste ich dort ebenfalls Bad + Küche eintragen oder nur die Räume die ich aktiv bewohne?

    Grüße :)

  • Hallo,

    reicht dort ein schriftlicher Nachweis meiner Großeltern + Vater?

    der allein wird nicht ausreichend sein. Es werden zumindest von Dir Kontoauszüge mindesten für 3 Monate verlangt werden, auch eine Aufstellung der Hauskosten kann durchaus erfolgen.

    Wichtig wäre für mich noch zu wissen, ob trotz Widerspruch zur Unterstützung deren Konto einsehbar gemacht werden müssten.

    Welcher Widerspruch? DU bist im Antragsverfahren, hast noch nicht mal den Antrag abgegeben und rechnest nun warum gleich mit einem Widerspruch?

    müsste ich dort ebenfalls Bad + Küche eintragen oder nur die Räume die ich aktiv bewohne?

    Letzeres.

    Gruß!

  • Hallöchen,

    Ja, Kontoauszüge besorg ich die Tage noch, hat sie gemeint die werden benötigt.

    Meinte den Widerspruch zur Unterstützung meiner Großeltern bzw. meines Vaters, nicht den Widerspruch vom JC. (Hab ich vielleicht nicht deutlich genug geschrieben gehabt)
    Also den schriftlichen Widerspruch das meine Angehörigen mir keine finanzielle Unterstützung geben, wird trotzdem danach gefragt ,dass das JC Einblick in deren Konten erhält?

    Danke für die Hilfestellung soweit. :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!