Studentin mit Nebenjob in Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo liebes Forum,

    Ich bin neu in der Runde.

    Ich hab im Dezember ALG II beantragt. Mit mir im Haushalt wohnt meine Freundin, welche aktuell noch eine immatrikulierte Studentin ist. Sie erhält kein Bafög weil sie über die Regelstudienzeit studiert - geht aber im Nebenberuf arbeiten und hat auch um die 850€ im Dezember verdient.

    Wird sie mit ihrem Einkommen mit zu meinem Leistungsanspruch gezählt und verringert sich meine Leistung dadurch?

    Weiterhin verlangt das Jobcenter eine unterzeichnete Erklärung ihrer Eltern das sie keine finanzielle Zuwendung mehr von ihnen erhält, da sie von ihren Eltern regelmäßig unterstützt wurde.

    Die Eltern wollen dies aber nicht unterzeichnen - unter anderem weil sie nicht mehr unterhaltspflichtig sind.

    Wie verhalte ich mich nun am besten?

    Langsam brennt die Luft :)

  • Hallo,

    warum sollten sie nicht mehr unterhaltspflichtig sein?

    Gruß!

    Wurde mir so mitgeteilt. Selbst wenn es nicht so ist - lassen wir das außen vor! Die Eltern wollen nicht unterschreiben und ich weiß nicht wie ich mich nun verhalten soll. Es geht hier in erster Linie um meinen Anspruch auf Leistung.

  • Teilt schnellstmöglich die Tatsachen wahrheitsgemäß mit z.B.:

    Sie erhält kein Geld mehr von den Eltern, die Eltern wollen aber auch keine Bestätigung erstellen. Ihr habt eine Bestätigung von den Eltern erbeten, diese haben sich geweigert und haben das gerade auch damit begründet, dass sie ihrer Meinung nach keine Unterhaltspflicht mehr haben und auch keine Bestätigung darüber schreiben müssen. Ihr könnt deshalb die gewünschte Bestätigung nicht beschaffen und schlagt vor, dass das Jobcenter die Eltern direkt kontaktiert.

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