Hallo,
ich beziehe seit September 2018 ALG2. Für die Beantragung habe ich damals meine Heiz- und Betriebskostenabrechnung aus dem Jahre 2016 dem JC zugesendet. Vor ein paar Wochen wurde ich aufgefordert die Heiz- und Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2017 zu übersenden. Gesagt getan. Nun habe ich eine Aufforderung zur Mitwirkung erhalten, in der steht, dass ich die Heiz- und Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2015 sowie die Heiz- und Betriebskostenabschläge 2017 (habe ich zwar schon per Post UND per Mail getan, aber was soll man machen...) nachreichen soll.
Für mich ergibt das überhaupt keinen Sinn. Habt ihr vielleicht eine Erklärung und wisst ihr vielleicht, ob das JC dazu berechtigt ist die Heiz- und Betriebskostenabrechnung 2015 zu verlangen?
Vielen Dank.
Edit: Ich habe noch einmal in meine Unterlagen geschaut und bemerkt, dass ich bei der Beantragung auch die Heiz- und Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2015 übersendet habe. Jetzt bin ich überfragt. Ich werde dort mal morgen anrufen. Aber prinzipiell mal eine Frage. Darf das JC die Abrechnung aus dem Jahr 2015 verlangen? Schließlich habe ich ALG2 im Jahre 2018 beantragt.