Bafög - ALG I - ALG II Aufstockung und Fragen zur Anrechnung

  • Hallo liebe Leser*innen,

    wahrscheinlich gibt es keine Lösung für unser Problem außer Abwarten, aber wir sind oftmals so frustriert, dass wir doch noch einen Funken Hoffnung auf eine Verbesserung haben.

    Ich schildere erstmal die Situation:

    Wir bilden eine Bedarfsgemeinschaft aus drei Personen, davon zwei Erwachsene und ein Kind im Kita-Alter.

    Ein Erwachsener hat nach abgeschlossener Berufsausbildung und Arbeit ein Studium aufgenommen und erhält zur Finanzierung elternunabhängiges Bafög. Der andere Erwachsene hat nach Jahren in einer recht gering bezahlten Tätigkeit nochmal eine Umschulung begonnen, die über das Arbeitsamt/ Jobcenter finanziert wird (wofür wir auch wirklich dankbar sind!!), die Finanzierung ist gesplittet über einen Teil ALGI und ein Teil Hartz4 zur Aufstockung. Somit sind wir für die Zeit der Ausbildung in der Hartz4 Spirale "gefangen".

    Nun werden alle Gelder die reinkommen (Kindergeld, Bafög, ALGI) zusammengerechnet, der Grundbedarf ausgerechnet und der Rest mit Hartz4 ausgeglichen. Da das Bafög den Grundbedarf überschreitet, werden davon über 200€ so verrechnet, als wäre es ein Zuverdienst durch einen Nebenjob, d.h. 100€ frei, vom Rest 20%.

    Was unseres Erachtens völlig aus der Rechnung rausgehalten wird, sind die durch das Studium anfallenden Kosten, zum Beispiel der Semesterbeitrag von mehreren hundert Euro pro Jahr, auch Materialien wie Bücher etc. (und ja, das meiste kann man auch gebraucht kaufen, machen wir auch, aber trotzdem sinds dann noch 20/30€ pro Buch) sind nicht mit berechnet. Es gibt ja wahrscheinlich einen Grund, warum der Bafög Höchstsatz den ALGII Satz übersteigt....

    Am Ende kommen wir über die Runden, aber oftmals ist es schon eher knapp.

    Hat hier wer Erfahrung mit ähnlichen Situationen?

    Über Tipps würden wir uns wirklich sehr freuen,

    herzliche Grüße

  • Hallo,

    Was unseres Erachtens völlig aus der Rechnung rausgehalten wird

    und was hindert Euch, diese studienbedingte Aufwendungen gegenüber dem Jobcenter geltend zu machen? Vol allein weiß das Amt kaum, ob und wie diese zusätzlichen Aufwendungen entstehen.

    Gruß!

  • Hallo,

    formloser Überprüfungsantrag hinsichtlich des letzten Bewilligungsbescheides mit Begründung Nichtberücksichtigung der ausbildungsbedingten Aufwendungen, Liste über die Aufwendungen zusammen mit Rechnungen und Quittungen einreichen.

    Gruß!

  • Ergänzend:

    Unkosten des Studiums werden natürlich bereits in gewissem Maß berücksichtigt. Genau dafür ist der pauschale Freibetrag von 100 Euro monatlich gedacht.

    Bitte plant also im eigenen Interesse nicht damit, dass alle Kosten für die ausbildungsbedingten Aufwendungen 1:1 anerkannt werden. Es werden maximal solche, die die 100 Euro monatlich übersteigen :) .

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