ALG II und U25 Wohngemeinschaft als Kind - trotzdem Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo zusammen,

    leider habe ich aktuell sehr viel Ärger mit dem JobCenter. Ich versuche, alles notwendige verständlich in kurzer Form aufzulisten.

    Meine Mutter bezieht ALG II und ist aktuell nicht erwerbstätig.

    Ich (Ihr Sohn) bin 20 Jahre alt und wohne aktuell noch bei ihr.

    Ich übe seit dem 01.01.19 eine Teilzeitstelle aus (knapp 550€ brutto im Monat), bis zum 31.12.2018 war es ein Minijob (450 Euro).

    Des weiterem habe ich mich am 01.01.2019 mit einem Kleingewerbe selbstständig gemacht. Dort übe ich ein paar Aufträge aus, es hält sich aber mit den Einnahmen sehr in Grenzen und ist einfach nur Spaß nebenbei, aber halt offiziell dann.

    Meine Einnahmen betragen somit monatlich rund 550€ Brutto fest (durch die Teilzeitstelle).

    Hinzu rechne ich das Kindergeld (bin Ausbildungssuchend) und die Einnahmen durch die Selbstständigkeit, was sich sehr im Rahmen hält.

    Ich rechne realistisch geschätzt für 2019 mit Einnahmen von insgesamt mit allen drum und dran rund 10.000€

    Es reicht also für mich noch, um kein ALG II zu beziehen und ich habe mich komplett vom ALG II abgemeldet.

    Nun ist es so, dass ich mich dann auch aus die Bedarfsgemeinschaft abgemeldet habe und für die Wohngemeinschaft angemeldet habe. Ich zahle ihr die Hälfte für die Miete und das war es auch schon, weil ich komplett für mich selber Sorge, meine Versicherungen komplett selber zahle, selber wasche, selber Kleidung kaufe usw usw.... Ich wohne also nur noch bei ihr und bin komplett selbstständig.

    Jetzt ist es so, dass das JobCenter dass so nicht verstehen kann, oder will, was auch immer.

    Es kam ein Brief, dass ich mich nicht einfach gesetzlich abmelden kann und beim JobCenter alle bisherigen Einnahmen aus Selbstständigkeit offen legen muss (EKS), mein Geschäftskonto usw usw.

    Ich finde es eine absolute Frechheit. Aber es geht weiter: Meine Mutter bekommt ab Februar 2019, also ab dem nächsten Monat keine Leistungen mehr gezahlt, da das JobCenter sagt, dass ich durch meine Abmeldung beim JobCenter und der aufgenommenen Selbständigkeit nun für Sie aufkommen muss, weil ich selber genug Geld verdiene und es nach wie vor eine Bedarfsgemeinschaft ist, weil ich mein 25. Lebensjahr noch nicht erreicht habe.

    Das ist das absolut dümmste, was mir bisher in meinem Leben vorgekommen ist.

    Ich habe 10.000 Euro im Jahr, muss davon alles selber zahlen, mein eigenes Leben finanzieren und soll nun ich alles über den Hartz4 Satz meiner Mutter geben, weil es nach wie vor eine Bedarfsgemeinschaft ist? Wie soll das funktionieren?

    Meine Frage:

    Ich habe wirklich mein eigenes finanzielles Leben und es ist wirklich nur eine Wohngemeinschaft, was wirklich sämtliche Personen in meinem Alltag bezeugen können und meine Konten auch.

    Ist es wirklich so, dass ich in einer Bedarfsgemeinschaft nach wie vor bin, obwohl ich da nur wohne ? Nur weil ich keine 25 Jahre alt bin? ... Dann kann ich mir ja theoritisch direkt eine eigene Wohnung suchen?

    Darf das JobCenter verlangen, alle meine Unterlagen offen zu legen, obwohl ich keinen Cent von denen erhalte und die ansonsten keine Leistungen an meine Mutter zahlen?

    LG

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