Hallo, ich habe ALG I und ALG II erhalten. Absetzbeträge Vers.Pauschale 30,--€ und Kfz-Vers. 18,--€. Dann habe ich "nebenberuflich" wie sich das auch hier nennt, eine Selbstständigkeit ausgeübt mit kleinen Einnahmen von monatl. durchschnittl. 30,80€ nach Abzug aller Ausgaben. (Nach Abgabe von EKS nach 6 Monaten) Daraufhin hat das JC ALG I und die Erwerbseinnahmen von 30,80€ zusammengerechnet und davon die Absetzbeträge abgezogen. Dadurch haben sich die anrechenbaren Einkünfte erhöht und das ALG II wurde rückwirkend gekürzt. Ich musste 185,--€ ans JC zurückzahlen. Ich dachte die Hinzuverdienstgrenze liegt bei 100,--€. Darin sind enthalten die 30,--€ Vers.P + Kfz-Vers. 18,-- und in meinem Fall die 30,80€ (gesamt: 78,80€) Das müsste doch alles anrechnungsfrei sein!? Danke für Eure Antwort.
ALG I - Aufstockung mit ALG II und Hinzuverdienstgrenze
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Magda -
25. Januar 2019 um 12:32 -
Erledigt
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Die Versicherungspauschale von 30 Euro ist Teil der 100 Euro Grundfreibetrag. Das ist keine "Hinzuverdienstgrenze". Das ist ein besonderer Freibetrag auf Einkommen aus Erwerbstätigkeit. In dem sind aber - etwas vereinfacht gesagt - 70 Euro Werbungskostenpauschale und die genannten 30 Euro Versicherungspauschale enthalten.
Bedeutet: In dem Moment, in dem Du Einkommen aus Erwerbstätigkeit hast und darauf den Freibetrag bekommst, fällt der "andere" 30 Euro Freibetrag weg.
Das kann im Ergebnis in Fällen wie dem Deinen zu Ergebnissen führen, die rechtlich richtig sein mögen, aber seltsam wirken.
Warum es allerdings 185 und nicht 180 Euro sind, kann ich momentan nicht exakt nachvollziehen. Kann an mir liegen, kann evtl. auch rechtlich falsch sein, aber 5 Euro hin oder her machen den Braten leider nicht fett.
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Es wurden wahrscheinlich die 30.80 € als Einkommen ins System eingegeben, ohne die Versicherungspauschalen, Freibeträge etc. zu ändern. Dies würde einer Rückzahlung von 184,80 € entsprechen.
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