Anrechnung und Verteilung eines einmaligen Einkommens

  • Hallo zusammen,

    ich erhalte Grundsicherung aus SGB XII.

    Aus einer Sterbegeldversicherung hatte ich nach Abzug der Bestattungskosten ein Einmaliges Einkommen von 2500 €. Ich hatte angenommen (gehofft), dass ich im Monat des Zuflusses nicht mehr hilfsbedürftig bin und den Betrag behalten dürfte.

    Im Folgemonat würde dann die Differenz zur erhaltenen Grundsicherung, also ca. 1500 €, zum Vermögen gerechnet werden.

    Das Sozialamt hat nun dieses Einkommen auf sechs Monate verteilt gemäß § 82 Abs. 7 SGBXII voll angerechnet.

    Laut Haufe.de wurde die Verteilung von Einmaleinkommen auf mehrere Monate jedoch eingeführt, um Härten zu vermeiden, die durch verspätete Einnahmen entstehen würden. Hier entsteht jedoch eine Härte durch die Anrechnung von Einnahmen.

    Begriff des Einkommens - Einmalige Einnahmen - Haufe.de

    Was ist denn die rechtliche Grundlage für die Verteilung einer einmaligen höheren Einnahme, denn eigentlich liegt die Hilfsbedürftigkeit im Monat der Einnahme nicht mehr vor?

    Link-Korrektur

    Grace

  • Hallo,

    Vor der Änderung des § 82 galt:

    War bisher die einmalige Einnahme höher als der monatliche Leistungsanspruch, bestand rein formal für den Monat des Zuflusses keine Hilfebedürftigkeit und es entfiel damit der Leistungsanspruch.

    Dies wurde geändert um Härte zu vermeiden „…weil

    die am Ende des Monats zufließende Rente als Einkommen für den laufenden Monat anzurechnen, so dass bei Berechnung eines möglichen Sozialhilfeanspruchs keine oder nur geringfügige Sozialhilfeleistungen erbracht werden konnten.

    Daraufhin wurde die Verteilung von Einmaleinkommen auf sechs Monate eingeführt, was nun dazu führt, das auch höhere Einmaleinkommen voll angerechnet werden. Dies ist die „Härte“ oder der Nachteil.

    Einerseits würde im Monat des Einmaleinkommens formal die Hilfsbedürftigkeit entfallen, andererseits bleibt sie bestehen und der Betrag wird voll angerechnet. Das ist doch rechtlich unklar.

    Gruß Fred

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    Grace

  • Hallo,

    Das ist doch rechtlich unklar.

    nein, ist es nicht.

    Du kannst doch nicht ernsthaft erwarten, daß Dir während es Bezuges von Grundsicherung mal eben so 1.500 € zur Vermögensfreigrenze hinzugerechnet werden, während Du weiterhin Grundsicherungsleistungen beziehen kannst. Nach Deiner Logik könnte ich auch meinetwegen 10.000 € erhalten und weiterhin einen Anspruch auf eine Sozialleistung haben.

    Von daher wurde eine rechtliche Klarheit geschaffen.

    Im übrigen sind Deine Zitate (und damit auch Deine Argumentation) ziemlich veraltet.

    Gruß!

  • Hallo,

    also mir ist es noch unklar. Bei Erhalt von 10000 € wäre ich für fünf oder sechs Monate nicht mehr hilfebedürftig und würde solange aus der Grundsicherung rausfallen.

    Gruß

  • Wenn man damit nicht einverstanden ist, kann man dagegen klagen. Die Erfolgschancen dürften aber gering sein, da dies bereits seit Jahren so praktiziert wird.

    Ich verstehe also nicht, wo das Problem liegt, da geltendes Recht umgesetzt wird.

  • Die rechtliche Logik der gesetzlichen Änderung kannst Du Dir letztendlich genau an der von Dir geschilderten Situation klar machen:

    Der Gesetzgeber hat es für unangemessen gehalten, dass Jemand, der von der Sozialgemeinschaft lebt - also letztendlich vom Geld und der harten Arbeit Anderer - eine besonders hohe Einmaleinnahme nicht für den eigenen Lebensunterhalt verwenden muss.

    Wenn der Betrag nur auf einen Monat gerechnet würde und dann sofort ins Vermögen fallen würde, könntest Du vereinfacht gesagt das Geld für Luxus verpulvern während gleichzeitig andere Leute Deine Grundsicherung zahlen müssen.

    Auch wenn ich durchaus verstehen kann, dass man von Grundsicherung nicht gerade üppig lebt und solche Beträge daher besonders wertvoll sind, sollte trotzdem verständlich sein, dass es trotzdem den "Einzahlern" in der Sozialgemeinschaft gegenüber nicht sonderlich fair ist.

  • Ich danke Euch Für Eure Antworten.

    Ich hatte ursprünglich angenommen, dass man bei einem einmaligen Einkommen, welches höher als die Grundsicherung ist, aus dieser für einen oder mehrere Monate rausfällt, und dann wieder neu anfängt.

    Als dann der Bescheid kam, wurde ich von der Verteilung überrascht.

    Und ich hing vor allem an dem Punkt, dass die Verteilung auf mehrere Monate geschaffen wurde, um einen Nachteil zu vermeiden – und dann aus meiner Sicht ein neuer Nachteil entstand (Siehe mein zweiter Beitrag oben).

    Nun weiß ich, auch aus anderen Foren, dass bis zu zwölf Monate verteilt wird. Damit ist es für mich klarer und ich weiß womit ich künftig zu rechnen habe, falls eine einmalige Einnahme je wieder vorkommen sollte.

    Dass ich von der Solidargemeinschaft lebe, war mir bewußt. Ich wollte es immer vermeiden, aber nun da ich darauf angewiesen bin, bin ich dankbar, dass es Sozialhilfe gibt.

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