Hallo zusammen,
ich erhalte Grundsicherung aus SGB XII.
Aus einer Sterbegeldversicherung hatte ich nach Abzug der Bestattungskosten ein Einmaliges Einkommen von 2500 €. Ich hatte angenommen (gehofft), dass ich im Monat des Zuflusses nicht mehr hilfsbedürftig bin und den Betrag behalten dürfte.
Im Folgemonat würde dann die Differenz zur erhaltenen Grundsicherung, also ca. 1500 €, zum Vermögen gerechnet werden.
Das Sozialamt hat nun dieses Einkommen auf sechs Monate verteilt gemäß § 82 Abs. 7 SGBXII voll angerechnet.
Laut Haufe.de wurde die Verteilung von Einmaleinkommen auf mehrere Monate jedoch eingeführt, um Härten zu vermeiden, die durch verspätete Einnahmen entstehen würden. Hier entsteht jedoch eine Härte durch die Anrechnung von Einnahmen.
Begriff des Einkommens - Einmalige Einnahmen - Haufe.de
Was ist denn die rechtliche Grundlage für die Verteilung einer einmaligen höheren Einnahme, denn eigentlich liegt die Hilfsbedürftigkeit im Monat der Einnahme nicht mehr vor?
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Grace