Umzug in teurere Wohnung aufgrund psychischer Belastung

  • Hallo,

    ich befinde mich in folgender Situation. Ich wohne in einer Wohnung, in der ich extrem leide aufgrund des Lärms durch die Fernseher der Nachbarn. Es hat mich krank gemacht. Ich bin arbeitsunfähig geworden. Ich kann einfach nicht mehr und bin verzweifelt. Ich habe bereits ein Attest eines Arztes, der mir einen Umzug empfiehlt aufgrund dieser Belastung und der damit einhergehenden Symptome. Ich war schon für 2 Monate im Krankenhaus.

    Meine jetzige Wohnung ist zudem zu teuer und ich habe eine Aufforderung zur Kostensenkung bekommen. Ich wohne in Berlin und es ist fast schon unmöglich, etwas Bezahlbares zu finden.

    Ich habe nun tatsächlich die Aussicht auf eine Wohnung, in der ich zur Ruhe kommen könnte, um Kraft zu tanken und wieder gesund zu werden. Leider ist diese noch teurer. Sie wäre aber meine Rettung, da ich aufgrund dieser Wohnverhältnisse suizidal bin.

    1) Würde ich mithilfe des Attestes eine Erlaubnis zum Umzug und volle Kostenübernahme bekommen? Mein Ziel ist es, ein Lehrerreferendariat zu beginnen. Das kann ich aber nur, wenn ich in einem richtigen Zuhause bin, sonst bin ich dazu nicht ansatzweise in der Lage.

    2) Würde ich mithilfe eines Kündigungsschreiben des aktuellen Vermieters eine Zusage für die neue Wohnung bekommen, da ich sonst obdachlos wäre?

    3) Würde ich ohne Genehmigung umziehen, wäre dann das schlimmste, was passieren kann, dass der Mietsatz der letzten Wohnung gezahlt wird und ich die Differenz zur neuen Miete selbst aus dem Regelsatz zahlen muss oder kann es passieren, dass überhaupt nichts gezahlt wird, da meine jetzige Wohnung schon zu teuer ist und die neue noch teurer wäre.

    4) Wäre es offiziell möglich, sofern der aktuelle Vermieter das "ok" gibt, die jetzige Wohnung mit einer höheren Miete unterzuvermieten, so dass ich die Differenz der neuen Wohnung damit bezahlen kann?

    Gibt es sonst noch Möglichkeiten, an die ich nicht gedacht habe? Wie würdet ihr vorgehen? Ich wäre über jede Hilfe sehr dankbar. Wenn es noch Fragen gibt, beantworte ich sie gerne.

    Liebe Grüße

    Klasse

  • Die Lösung Deiner Problemsituation dürfte über die Möglichkeiten eines Forums hinausgehen.

    Such Dir vor Ort Hilfe bei den staatlichen und karitativen Sozialberatungen und versuch etwas über einen Wohnberechtigungsschein zu bekommen wäre der erste naheliegende Gedanke.

    Die rationalen Antworten wären:

    - Wenn es sich um Lärm handeln würde, der über das rechtlich zulässige Maß hinausgeht, sind die rechtlichen Mittel zu ergreifen, die auch alle Anderen, die nicht im Sozialleistungsbezug leben zu ergreifen hätten. Beratungshilfescheine und weitere Hinweise gibt es üblicherweise beim örtlichen Amtsgericht.

    - Wenn es "normaler" Lärm innerhalb der rechtlich zulässigen Grenzen wäre, gäbe es auch rationale Antworten. Du kannst Dir tagsüber ruhigere Aufenthalte außerhalb der Wohnung zu suchen und während der Zeit in der Wohnung Lärmblocker (Ohrenstöpsel, Kopfhörer etc) zu verwenden. Öffentliche Bibliotheken sind zum Beispiel üblicherweise recht ruhig und man kann kostengünstig dort sehr lange bleiben und lesen/studieren.

    Zu Hause gilt: es gibt Wecker und Signalgeber, die nicht mit Ton arbeiten, sondern mit Vibration, Licht etc., so dass das Tragen von Ohrenschützern durchaus realisierbar wäre.

    - Naheliegend wäre auch, wenn Du schaust, ob Du vorübergehend zu Deinen Eltern oder anderen Verwandten oder Freunden ziehen würdest, falls es nur um ein paar Wochen oder Monate zwecks Erholung geht.

    - Leider ist Lärmempfindlichkeit in dem Maß, das Du schilderst, in der Regel aber kein echtes Lärmproblem, sondern hat tiefer gehende Ursachen. Typisch sind nicht zu unterschätzende psychische Krankheitsursachen. Dazu wirst Du vermutlich Informationen durch Deinen Krankenhausaufenthalt haben. Irgend eine Diagnose muss es dort ja gegeben haben. Nur wird in so einem Fall ein Wohnungswechsel möglicherweise das eigentliche Problem nicht lösen können. Das ist aber ein Thema, das Du mit Deinen Ärzten klären solltest und nicht in einem Forum.


    Zum Sozialrechtlichen:

    Du wirst für eine noch teurere Wohnung voraussichtlich keine Umzugsgenehmigung bekommen.

    Damit müsstest Du den Umzug einschließlich Kaution selbst finanzieren.

    Da die Kaution üblicherweise 2-3 volle Grundmieten sind, stellt sich erst einmal die Frage: Kannst Du überhaupt das finanzieren?

    1. Du hast bereits eine Kostensenkungsaufforderung. Das bedeutet, dass ein Umzug grundsätzlich einmal als "Erforderlich" angesehen würde. Auf der Grundlage spielt ein Attest eigentlich keine Rolle mehr.

    Allerdings gibt es Umzugsgenehmigungen nur, wenn die neue Wohnung den örtlichen Mietobergrenzen entspricht. Das liegt bei Deiner neuen Wohnung nicht vor. Bedeutet: Du wirst voraussichtlich keine Genehmigung für diesen Umzug bekommen.

    2. Das ändert nichts, siehe oben zu 1.

    Darüber hinaus gilt: Mal abgesehen davon, dass Kündigungen von Mietwohnungen nur unter sehr engen Bedingungen rechtswirksam erklärt werden können, wäre es streng genommen wahrscheinlich sogar Betrug.

    3. Es würde Miete nach den örtlichen Mietobergrenzen gezahlt. Da bereits die bisherige Wohnung zu teuer ist, wäre das also noch einmal weniger als der Unterschied zur momentanen Miete.

    4. Nein. Der Gewinn aus der Weitervermietung (Kosten minus Einnahmen) wäre Einkommen und würde auf die Leistungen vom Jobcenter angerechnet.

  • Vielen Dank dafür, dass du dir die Zeit genommen hast. Das schätze ich sehr.

    Eine Sache ist mir noch nicht ganz klar. Gesetz dem Falle, ich würde eine Wohnung finden, die, sagen wir mal 50 EUR teurer ist, dann müsste ich doch für diese Wohnung die letzte Miete erhalten, auch ohne Genehmigung. Die würde ich dann aus eigener Tasche zahlen. Kann mir nichts vorstellen, dass ich dann auf den maximalen Betrag der KDU runtergeschraubt werde. Vielleicht übersehe ich aber auch etwas.

    Liebe Grüße

    Klasse

  • Hallo,

    dann müsste ich doch für diese Wohnung die letzte Miete erhalten, auch ohne Genehmigung

    nein. Du bekommst dann nur noch die angemessenen KdU.

    Die würde ich dann aus eigener Tasche zahlen.

    Und Du würdest auch die Kaution aus eigener Tasche zahlen? Und eventuelle Nachforderungen des neuen Vermieters auf die Betriebskostenvorauszahlung? Das alles übernimmt dann nämlich nicht mehr das Jobcenter, womit Dein Plan

    Die würde ich dann aus eigener Tasche zahlen.

    sehr kurzsichtig wäre.

    Gruß!

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