ALG I - ebay Verkäufe und Fragen

  • Hallo anedi,

    ich kann dir nur von mir berichten:

    Ca. 2 x im Jahr verkaufe ich die gebrauchte Kleidung sowie gebrauchte Spielsachen/Bücher meiner Tochter. Der Erlös sind je so ungefähr 200 Euro. Ich habe -bevor ich die Sachen bei eBay eingestellt habe- vorsichtshalber beim JC nachgefragt. Da es sich um keine Neuware handelte und ich somit keinen Gewinn erzielt habe, "darf" ich das. Auf den Kontoauszügen kennzeichne ich die Geldeingänge und erläutere in einem Schreiben an meine Sachbearbeiterin, welcher Betrag mir nach Abzug aller Gebühren/Porto/Verpackungsmaterialien bleibt.

    Bis jetzt gab es damit keine Probleme. Bis zu welcher Höhe man verkaufen darf, kann ich dir nicht sagen. Ich habe mich mit der vorherigen Anfrage beim JC abgesichert und alles ist gut :)

    Viele Grüße

    AJo

  • Hallo,

    @AJo

    Es geht bei der Anfrage um ALG I und nicht ALG II. Somit also ist für die Frage die Arbeitsagentur und nicht das Jobcenter zuständig und es gelten andere Regelungen als bei dem ALG II.

    anedi

    Sofern es sich nicht um gewerbsmäßigen Handel handelt, kannst Du verkaufen. Allerdings sollten die monatlichen Einkünfte nicht 165 € überschreiten, da die Arbeitsagentur ansonsten von einem Gewerbe ausgehen könnte.

    Gruß!

  • Als Klarstellung:

    So lange Du nur alte gebrauchte Sachen aus Deinem Haushalt verkaufst, ist es üblicherweise auch beim Überschreiten von 165 Euro monatlich kein Gewerbe. Falls Du in dem Fall kein Problem damit hast, bei Bedarf allen beteiligten Behörden (insb. Finanzamt) die Verkäufe offenzulegen (= Ausdruck von ebay vorlegtst, was Du alles verkauft hast) ist die Sache bis auf den Aufwand unproblematisch.

    Anders sieht es insbesondere dann aus, wenn man die Gegenstände anschafft um sie dann wieder zu verkaufen.

    Wenn also z.B. Jemand den alten Flachbildfernseher, die gebrauchten Designerklamotten, Omas Echtholzschrank oder die eigene Spielekonsole für ein paar hundert Euro verschwerbelt, ist es im bis auf den Nachweisaufwand üblicherweise rechtlich unproblematisch.

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