ALG II Antragstellung - Kontoauszüge der letzten 3 Monate und Fragen

  • Hallo,

    das Jobcenter möchte zum Zeitpunkt der Antragstellung für die vorangegangenen 3 Monate, in denen ich noch ALG1 bezogen habe, die Kontoauszüge sehen.

    Das Jobcenter möchte zudem die Kreditkartenabbuchungen der letzten 3 Monate sehen.

    Warum möchte das das Jobcenter sehen?

    Auf dem Kontoauszügen sind ebay Verkäufe drauf (alle mit Verlust).

    Kann mir das irgendwelche Schwierigkeiten machen?


    LG

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    Grace

  • hallo,

    ich hab einige Fragen zu alg2.

    1. Zählt die betriebliche Altervorsorge zum Schonvermögen oder ist es anrechenbares Vermögen?

    2. Ich habe derzeit Anspruch auf alg2 und muss bis Ende des Monats Unterlagen, über mein Vermögen, nachreichen. Nur wird das Jobcenter nicht innerhalb von einem tag das alg2 auszahlen, zu mal das Monatsende auf ein Wochenende fällt. Was kann ich tun, wenn ich die unterlagen eher zusammen habe, damit das Jobcenter das alg2 schon eher bewilligt?

    3. Ich muss mich in den nächsten zwei Monaten einmal wöchentlich beim jobcenter melden. Muss ich diese Termine wahrnehmen, auch wenn der alg2 Bescheid noch nicht durch ist?

    Danke für eure Antworten

  • Vielen dank für die Antworten. Vor der Antragstellung habe ich höhere Geldbeträge abgehoben und für Sachen ausgegeben die nicht als Wertgegenstände zählen (wie werkzeug, klamotten, einen pc, usw.). Das Jobcenter möchte für die Beträge einen Nachweis/Erklärung.

    Was zählt da als Nachweis. Sind Rechnungen okay? Und muss ich dafür überhaupt einen Nachweis erbringen, da ich das Geld vor Antragsstellung/ALG2 Anspruch ausgegeben habe. Finde es ewas unangenehm dem Jobcenter aufzulisten für was ich die Geldbeträge ausgegeben habe bzw. was für Sachen sich in meinem Haushalt befinden.

  • Hallo,

    Was zählt da als Nachweis. Sind Rechnungen okay?

    ja.

    Und muss ich dafür überhaupt einen Nachweis erbringen, da ich das Geld vor Antragsstellung/ALG2 Anspruch ausgegeben habe

    Ja. Du hast Vermögen vorrangig für die Sicherung des Lebensunterhaltes einzusetzen. Wenn Du also direkt vor dem Antrag auf ALG II "höhere Geldbeträge" abgehoben hast, ohne dafür gute Gründe anzugeben, könnte das Amt davon ausgehen, daß Du Dein Vermögen verschwendest oder mutwillig verringert hast.

    Gruß!

  • Hallo,

    ja.

    Ja. Du hast Vermögen vorrangig für die Sicherung des Lebensunterhaltes einzusetzen. Wenn Du also direkt vor dem Antrag auf ALG II "höhere Geldbeträge" abgehoben hast, ohne dafür gute Gründe anzugeben, könnte das Amt davon ausgehen, daß Du Dein Vermögen verschwendest oder mutwillig verringert hast.

    Gruß!

    Hallo,

    wo ist da die Grenze bzw. der Unterschied zwischen mutwillig verringern/verschwenden und (sinnvoll) für zbsp.. Einrichtungsgegenstände ausgeben?

    Was mach ich wenn das Jobcenter behauptet ich hätte das Vermögen mutwillig verringert? Wie bin ich dann versichert bzw. wie kann ich dann meinen Lebensunterhalt bestreiten?

  • Hallo!

    Was mach ich wenn das Jobcenter behauptet ich hätte das Vermögen mutwillig verringert? Wie bin ich dann versichert bzw. wie kann ich dann meinen Lebensunterhalt bestreiten?

    Spekulation und zum gegenwärtigen Zeitpunkt überflüssig. Denn die vom JC

    geforderten Nachweise sind noch nicht eingereicht und eine Entscheidung

    des JC steht noch nicht zur Debatte, weil es sie noch nicht gibt.

    Das Jobcenter möchte für die Beträge einen Nachweis/Erklärung.

    Reiche bitte die geforderten Nachweise zeitnah beim JC ein, damit dein ALG II Anspruch

    abschließend geprüft werden kann.

    muss bis Ende des Monats Unterlagen, über mein Vermögen,

    Im eigenen Interesse Empfehlung von mir die Anlage Vermögen wahrheitsgemäß

    auszufüllen und nichts zu vergessen. Das könnte später zu Problemen führen.

    Die Anlage Vermögen und Pflichten des Leistungsberechtigten

    Zur Information, falls was unklar sein sollte.

    Gruß

  • Hallo,

    das Jobcenter möchte Nachweise von der betrieblichen Altersvorsorge von der Versicherung sehen. Habe die Versicherung schon per email, Brief und Telefon kontaktiert, nur reagiert die Versicherung nicht. Ist die Versicherung zur Auskunft verpflichtet, ähnlich wie bei einer Arbeitgeberbescheinigung? Und wenn ja, in welchem § ist das evtl. verankert? Wann und wie kann ich evtl. deswegen juristische Schritte, gegen die Versicherung, einleiten?

    Habe mühevoll alle Nachweise zusammengesucht und das einzigste was fehlt ist der Nachweis über die betriebliche Altersvorsorge...

  • Hast du den Antrag denn schon abgegeben? Wenn nicht, gehe ins Jobcenter und gebe ihn ab. Versicherungen brauchen teils mehrere Wochen, um eine gewünschte Dokumente zuzuschicken.

  • Den Antrag habe ich schon mitte Januar abgegeben. Die geforderten Unterlagen hab ich auch schon nachgereicht (abgesehen die von der versicherungsgesellschaft, diese lassen immer noch auf sich warten)

    Hätte ein paar neue Fragen:

    Und zwar wurde ich vom Jobcenter schon wieder angeschrieben, dass die nachgereichten Unterlagen noch nicht eingetroffen sind. Diese habe ich aber persönlich im Jobcenter in den Briefkasten geworfen. Kann es sein das die Bearbeitungszeit der internen Post im Jobcenter etwas dauert und sich die Briefe zeitlich überschneiden?

    Wie lange dauert die interne Bearbeitungszeit der Post im Jobcenter/AfA? Wie oft und wann werden die Briefkästen im Jobcenter geleert?

    Was mache ich wenn das Jobcenter den Antrag ablehnt, weil es solange dauert? (was nicht mein verschulden ist, da ich solche Sachen immer mit höchster Priorität zeitnah bearbeite.)

    Finde die ganze Situation (ohne Geld und Krankenversicherung) gerade sehr nervig...

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