Hallo,
hoffe hier bin ich in der richtigen Kategorie.
Um kurz vorweg zu beschreiben, ich habe noch kein Antrag auf ALG II gestellt, wird aber demnächst passieren.
Dabei habe ich Fragen bezüglich einer laufenden Lohnpfändung. (Nicht vor mir, ich erhalte das Geld.)
Und zwar hatte ich während meines Studiums und kurz davor schon Unterhalt von meiner Mutter bekommen.
Da es dort aber Probleme gab, ging die ganze damals vor Gericht und sie wurde mittels Lohnpfändung zur Zahlung verurteilt.
Daraufhin kam es auch zu Rückwirkenden Forderungen, welche eine Summe von ca. 8000€ war.
Da meine Mutter nicht in einen sehr gut bezahlten Job ist und noch in einen Job ist, der eine Seasonpause hat, wurde meist nur ein kleiner Betrag zuzüglich dem normal Unterhalt zurück gezahlt.
Somit sind noch ca. 1000-2000€ offen.
Mit der Beendigung meines Studiums muss sie natürlich nicht mehr Unterhalt leisten.
Jedoch geht dadurch die Lohnpfändung nicht weg, sie muss dann weiterhin den Rest abzahlen, bis alles beglichen wurde.
Jetzt wollte ich fragen ob, oder wie dies als Einkommen angerechnet wird.
Wo es angegeben werden muss, falls überhaupt.
Ob die Menge Probleme machen kann beim Antrag.
Zuletzt sei noch gesagt, dass ich keinen direkten Kontakt zu meiner Mutter habe.
Sie ist auch nicht sehr begeistert die Sachen zu zahlen, es gab öfters Probleme mit den normalen Unterhaltszahlungen.
Somit ist es auch kein fester Monatsbetrag den ich erhalte wenn der normale Unterhalt jetzt wegfällt.