ALG II Antrag - zuviel Vermögen und Fragen

  • Hallo,

    Ist man verpflichtet Hauptantrag samt Unterlagen einzureichen, nachdem man im JC registriert wurde?
    war beim Jobcenter und wurde dort auch registriert, es wurde mir ein Hauptantrag für Leistungen nach SGB II mitgegeben, auf dem der "Tag der Antragstellung" als Datum eingetragen wurde. Nun habe ich recherchiert und ausgerechnet, dass ich über zu viel Vermögen verfüge und die Beantragung für mich deshalb gar keinen Sinn ergibt. Muss ich nun die Unterlagen trotzdem noch einreichen oder kann ich mir das sparen? Zählt dieser Antrag nun schon als gestellt? Muss ich, außer das meiner Sachbearbeiterin kurz zu schildern, noch irgendetwas machen und hat das sonst irgendwelche Konsequenzen? Bei einer anderen Sachbearbeiterin wurde bereits eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, wie sieht es damit aus?


    Beste Grüße


    Nodax

  • Du kannst einfach der Behörde schreiben, dass Du Deinen Antrag zurücknimmst.

    Alg II und die damit verbundenen Pflichten sind eine freiwillige Sache. Man kann jederzeit aussteigen (so lange man es sich leisten kann)

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