Zuflussprinzip ALG II auf ALG I Nachzahlung

  • Guten Tag,

    mein Freund hat im März 2018 eine ALG1 Nachzahlung von 370€ (Nachzahlung für Januar!) erhalten ab März wurde dann ALG2 ausgezahlt.
    Vor ein paar Wochen haben die vom ALG2 Amt nun auf den Kontoauszügen gesehen dass im März 370€ eingegangen sind und sind nun der Meinung es wurde der März "überzahlt" (also er hatte sozusagen 370€ Einkommen) und das fordern sie nun zurück. Wir haben eben angerufen und Ihnen gesagt, dass das Geld doch eine Nachzahlung von Januar war (dort hat es ja gefehlt und mein Freund musste sich Geld leihen, welches er dann im März zurückgezahlt hat). Sie meinte es gilt das Zuflussprinzip und es sei egal für wann und von wem das Geld sei, der März wäre überzahlt.

    Wäre also das ALG1 pünktlich ausgezahlt worden (er musste noch Unterlagen von der Krankenkasse einreichen und das ALG1 Amt hat sich Zeit gelassen mit dem bearbeiten der Nachzahlung ...)
    wäre dieses Problem nicht entstanden ?
    Ist es rechtens , dass er 370€ zurückzahlen muss nur weil dass ALG1 Amt es erst im März ausgezahlt hat ?

    Ist das Zuflussprinzip so anwendbar? Sie Hat erstmal erklärt was dies ist (damit jemand nicht einen Monat lang ohne Geld dasteht wenn er einen Job annimmt etc.) aber dass es eben auch so rum anwendbar wäre und alles was an Geld im März eben eingegangen ist eben angerechnet wird...

    Also für Ihr bedeutet dass, das Ihm vom ALG2 amt nun die Leistung vom ALG1 vom Januar einfach weggenommen wird nur weil sie zu spät ankam.

    Ich weiß nicht was ich dazu sagen soll oder wie die Rechtslage ist.hmm

    Um Hilfe wären wir sehr froh

    lieben Dank

    Lisa

  • keiner eine Idee was man hier tun könnte oder wie die Rechtslage ist ?
    Ich bin froh über jede Info zum Thema :D

    Übermorgen ist die Frist für den Widerruf -.-

  • Hallo,

    die Nachzahlung wird als einmaliges Einkommen angerechnet und ggf. auf 6 Monate verteilt. Ein Widerspruch dürfte nach Gesetzeslage recht erfolglos sein, bei einer Klage müßtest Du Dich auf einen sehr langen Klageweg einrichten.

    Gruß!

  • mir wurde heute morgen geraten, dass schriftliche Erklärungen abgeben werden sollten in denen Aufgeführt wird dass mein Freund sich im Januar Geld leihen musste (weil ja das ALG1 gefehlt hat im Januar, er musste ja von iwas leben ) und es im März dann zurückgezahlt hat. Dann gilt es nicht als Einkommen und so war es ja auch... wir werden es versuchen und einen widerspruch einlegen. Fair finde ich es ja nicht dass die vom ALG2 einem Nachzahlungen von ALG1 wegnehmen wollen .. als ob man nicht genug probleme hat wenn man überbrücken und sich Geld leihen muss weil man auf eine Nachzahlung wartet ....

    Danke für deine Antwort Corinna ..ich hoffe du behältst unrecht in diesem Fall ;)

    Grüße

  • Textpassagen von anderen Webseiten bitte nur

    mit Zitat-Funktion und Quellenverlinkung

    einsetzen

    Grace


  • Ich weiss jetzt nicht warum du diesen Text hier reinkopiert hast, er wird aber nicht viel helfen.

  • Hallo,

    das ist dann eine falsche Aussage.

    Gruß

    Wie meinst du das ? Es steht doch schon in meinem ersten Beitrag dass er sich Geld leihen musste, von irgendwas mussten ja Rechnungen und Lebensunterhalt bezahlt werden. Also die Aussage ist wahr.

    Oder meinst du meine Aussage das es in dem Fall kein Einkommen ist wäre falsch?
    Wie gesagt ich kenne mich echt nicht gut aus, deshalb frage ich ja nach :)

    Es war halt nie etwas "übrig" und das Geld ist ja im März wieder zurück gezahlt worden,
    deshalb kommt es mir echt nicht fair vor dass es zurückgefordert werden kann.
    Es heißt ja in dem Schreiben "Mit dem nachgewiesenen Einkommen waren sind sie nicht in bisher festgestellter und bewilligter Höhe hilfebedürftig"
    Und genau DAS stimmt eben nicht, da er im März von dem ALG2 gelebt hat und die Nachzahlung vom ALG1 sofort zurückgezahlt wurde.
    Kommt das nur mir "falsch"und total unfair vor ;) ?

  • Hallo!

    Oder meinst du meine Aussage das es in dem Fall kein Einkommen ist wäre falsch?

    Korrekt! Es ist falsch, dass es kein Einkommen ist. Es ist Einkommen

    und wird entsprechend berücksichtigt.

    Es heißt ja in dem Schreiben "Mit dem nachgewiesenen Einkommen waren sind sie nicht in bisher festgestellter und bewilligter Höhe hilfebedürftig"

    Völlig richtig und eine Überzahlung ist zu erstatten.

    Gruß

  • Also spielt es keine Rolle das dieses "Einkommen" im Januar gefehlt hat und es auch im März nicht zur Verfügung stand ?

    "Mit dem nachgewiesenen Einkommen waren sind sie nicht in bisher festgestellter und bewilligter Höhe hilfebedürftig"

    Es war doch hilfebedürftig !? Er hatte ja fest mit der Nachzahlung gerechnet als er sich das Geld geliehen hat.

    Die einzige Lösung um im März nicht hilfebedürftig zu sein wäre ja gewesen das geliehene Geld einfach nicht zurück zu zahlen!?

    Von was hätte er denn im Januar leben sollen ? Man verlässt sich doch in so einer Situation darauf, dass man die Nachzahlung irgendwann bekommt (und in so einem Fall gemachte Schulden zurückzahlen kann) und niemand bereitet einen darauf vor dass diese Nachzahlung einfach von einer anderen Stelle zurück gefordet werden kann. Ich mein die vom ALG1 wussten das ja bestimmt, die hätten ja auch mal sagen können: Vorsicht die Nachzahlung die sie von uns dann bekommen wird wahrscheinlich vom ALG2 angerechnet. Dann hätte man das zumindest gewusst und sich darauf einstellen können, dass durch die Situation einer Nachzahlung und Übergang zum ALG2 ein Monat Leistungen fehlen.


    Ihr habt da mehr Erfahrung mit den Rechten und Pflichten also danke für die Antworten!

    Nur aus reiner Neugier spiel ja keine Rolle aber findet ihr das eine faire Regelung ?
    Bin ich völlig daneben, dass ich das nicht okay finde?

    Liebe Grüße

  • Hallo!

    Abschließend Informationen, denn sie scheinen nicht vorhanden zu sein.

    Aber dem kann man ja abhelfen!

    Hinzu kommt, dass ALG I eine Versicherungsleistung ist. Wogegen ALG II

    eine staatlich finanzierte Grundsicherung ist. ALG I hat zu jedem Zeitpunkt

    den Anspruch auf ALG II gemindert und wurde immer auf ALG II angerechnet.

    Ich denke, damit ist dieses Thema ausreichend beantwortet.

    Gruß

  • Hallo,

    Also die Aussage ist wahr.

    meine Antwort bezog sich auf die Auskunft oder Rat von irgendjemand, der da lautet

    mir wurde heute morgen geraten, dass schriftliche Erklärungen abgeben werden sollten in denen Aufgeführt wird dass mein Freund sich im Januar Geld leihen musste (weil ja das ALG1 gefehlt hat im Januar, er musste ja von iwas leben ) und es im März dann zurückgezahlt hat. Dann gilt es nicht als Einkommen

    Diese Aussage ist auch weiterhin falsch.

    deshalb kommt es mir echt nicht fair vor dass es zurückgefordert werden kann

    Du findest Leistungen wie das ALG I und Sozialleistungen wie das ALG II unfair? Interessante Sichtweise.

    Die einzige Lösung um im März nicht hilfebedürftig zu sein wäre ja gewesen das geliehene Geld einfach nicht zurück zu zahlen!?

    Zwar weiß ich nicht, warum nun im März eine Hilfsbedürftigkeit bestehen sollte. Fakt ist aber, daß Dein Freund im Januar durchaus ALG II hätte beantragen können und also auch keine Schulden hätte machen müssen.

    Wie auch immer: die Nachzahlung wird angerechnet werden.

    Nur aus reiner Neugier spiel ja keine Rolle aber findet ihr das eine faire Regelung ?

    Ja.

    Gruß!

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