Guten Tag,
mein Freund hat im März 2018 eine ALG1 Nachzahlung von 370€ (Nachzahlung für Januar!) erhalten ab März wurde dann ALG2 ausgezahlt.
Vor ein paar Wochen haben die vom ALG2 Amt nun auf den Kontoauszügen gesehen dass im März 370€ eingegangen sind und sind nun der Meinung es wurde der März "überzahlt" (also er hatte sozusagen 370€ Einkommen) und das fordern sie nun zurück. Wir haben eben angerufen und Ihnen gesagt, dass das Geld doch eine Nachzahlung von Januar war (dort hat es ja gefehlt und mein Freund musste sich Geld leihen, welches er dann im März zurückgezahlt hat). Sie meinte es gilt das Zuflussprinzip und es sei egal für wann und von wem das Geld sei, der März wäre überzahlt.
Wäre also das ALG1 pünktlich ausgezahlt worden (er musste noch Unterlagen von der Krankenkasse einreichen und das ALG1 Amt hat sich Zeit gelassen mit dem bearbeiten der Nachzahlung ...)
wäre dieses Problem nicht entstanden ?
Ist es rechtens , dass er 370€ zurückzahlen muss nur weil dass ALG1 Amt es erst im März ausgezahlt hat ?
Ist das Zuflussprinzip so anwendbar? Sie Hat erstmal erklärt was dies ist (damit jemand nicht einen Monat lang ohne Geld dasteht wenn er einen Job annimmt etc.) aber dass es eben auch so rum anwendbar wäre und alles was an Geld im März eben eingegangen ist eben angerechnet wird...
Also für Ihr bedeutet dass, das Ihm vom ALG2 amt nun die Leistung vom ALG1 vom Januar einfach weggenommen wird nur weil sie zu spät ankam.
Ich weiß nicht was ich dazu sagen soll oder wie die Rechtslage ist.hmm
Um Hilfe wären wir sehr froh
lieben Dank
Lisa