Hallo liebe Community,
ich muss wegen Abrisses meines bisherigen Wohnhauses umziehen. Mietvertrag liegt bereits vor. Als ich in meine bisherige Wohnung gezogen bin (2004) gab es noch kein Hartz4 und die Erstausattung wurde vom Sozialamt übernommen. Damals habe ich nur einen Gutschein für ein Sozialkaufhaus erhalten und durfte mir dort das nötigste aussuchen. Da, die Möbel damals schon gebraucht "gekauft" worden sind und im laufe der Zeit natürlich noch mehr Abnutzungspuren (teilweise sind sie kaputt) bekommen haben, frage ich mich ob ich vielleicht Anspruch auf Ersaustattung von Seite des Jobcenters besteht? Die Möbel waren ja schon damals gebraucht und ich habe ja keine Erstausstattung vom Jobcenter erhalten?!