Erstaustattung neue Wohnung

  • Hallo liebe Community,

    ich muss wegen Abrisses meines bisherigen Wohnhauses umziehen. Mietvertrag liegt bereits vor. Als ich in meine bisherige Wohnung gezogen bin (2004) gab es noch kein Hartz4 und die Erstausattung wurde vom Sozialamt übernommen. Damals habe ich nur einen Gutschein für ein Sozialkaufhaus erhalten und durfte mir dort das nötigste aussuchen. Da, die Möbel damals schon gebraucht "gekauft" worden sind und im laufe der Zeit natürlich noch mehr Abnutzungspuren (teilweise sind sie kaputt) bekommen haben, frage ich mich ob ich vielleicht Anspruch auf Ersaustattung von Seite des Jobcenters besteht? Die Möbel waren ja schon damals gebraucht und ich habe ja keine Erstausstattung vom Jobcenter erhalten?!


  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Es besteht kein Anspruch auf neuwertige Möbel. Zudem erhält der Regelsatz Innenausstattung und Wohnungsinstandhaltung. Ich denke in deinem Fall wird ein Antrag auf Erstausstattung in jedem Fall abgelehnt werden, zumal du alle Möbel haben dürftest die benötigt werden. Evtl. würde man dir ein Darlehen bewilligen, sofern keine Rückzahlungen mehr offen sind.

  • Ich hätte nochmal eine Frage zum Umzug...

    Und zwar läuft mein neuer Mietvertrag ab dem 16.02, die Wohnung wurde bereits genehmigt. Das Schreiben habe ich gestern erhalten. In dem Brief wird erwähnt, dass über meinen Antrag auf Umzuskosten erst entschieden werden kann wenn ich den unterschriebenen Mietvertrag vorlege. Da ja bis zum 16.02 nicht mehr sovie Zeit ist würde ich gern wissen, ob ich bereits Umzugskartons, Verpackungsmaterial, etc. schon kaufen kann, oder ob mir dadurch, dass der Antrag zwar vorliegt, aber noch nicht genehmigt wurde die Kosten nicht übernommen werden?

  • Hallo,

    ob ich bereits Umzugskartons, Verpackungsmaterial, etc. schon kaufen kann, oder ob mir dadurch, dass der Antrag zwar vorliegt, aber noch nicht genehmigt wurde die Kosten nicht übernommen werden?

    diese Kosten werden nicht übernommen, weil keine Bedürftigkeit dafür mehr besteht.

    Gruß!

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