Studium - Rückkehr Elternhaus - Haushaltsgemeinschaft und ALG II Anspruch

  • Hallo liebe Community,

    ich bin 28 Jahre alt, und habe soeben mein Studium abgeschlossen. Ich bin während meiner Abschlussarbeit wieder zu meinen Eltern gezogen und bilde somit eine Haushaltsgemeinschaft mit ihnen. Meine Eltern bewohnen ein Eigenheim, worauf ein Kredit läuft. Sie haben mich während des Studiums teilweise finanziell unterstützt. Ich möchte Ihnen nicht weiterhin finanziell zu Last fallen, da sie ja noch den Hauskredit abbezahlen müssen, und möchte deswegen ALG 2 Antrag stellen in der Übergangsphase bis ich in den Beruf einsteige.

    Wie das Einkommen meiner Eltern mir angerechnet wird, habe ich durchschaut. Nur verstehe ich nicht wie das Vermögen meiner Eltern angerechnet wird. Sie haben sich etwas angespart, dass über den Freibetrag von 150€ je Lebensjahr übersteigt. Diese Sparsumme möchten Sie zur Abbezahlung des Kredits stecken. Da der Kredit kurz vor der Umfinanzierung steht, können Sie damit noch nicht jetzt den Kredit tilgen und haben dementsprechend ein Vermögen, welches den Freibetrag übersteigt.

    Inwieweit wird das Vermögen meiner Eltern mir angerechnet?

    Besteht eine Möglichkeit, dass meine Eltern keine Auskunft über ihre finanzielle Lage machen müssen?

  • Ohh vergessen zu erwähnen. Momentan bin ich noch Immatrikuliert. Meine Abschlussarbeit wird momentan noch bewertet, dann kann ich mich Exmatrikulieren. Das sollte ich den nächsten zwei Wochen geschehen.

    Bevor ich zu Ihnen wieder zurück gezogen bin, hab ich im Wohnheim gewohnt und Wohngeld erhalten, sowie Unterhalt von den Eltern. Ich wohne etwa seit einem halben Jahr wieder bei den Eltern, da die die Wohnhöchstdauer des Wohnheimes erreicht wurde. Währrend ich bei den Eltern wohne hab ich weiterhin finanzielle Unterstützung ("ein Taschengeld") bekommen um zur Uni und so zu kommen..

  • Vielen Dank. Damit ist eine Frage beantwortet, dass meine Eltern ihre finanzielle Lage offenlegen müssen.

    Fragen bestehen trotzdem noch. Wird durch das Vermögen über den Freibetrag mein Regelsatz gekürzt oder komplett gestrichen? Und um wieviel dann gekürzt?

    Gibt es Möglichkeiten, dass nicht das komplette Vermögen angerechnet wird, da sie damit das Haus abbezahlen möchten? Wäre dieses Vermögen bereits zur Abbezahlung des Kredites geflossen, würde ja das Haus auch nicht als Vermögen angerechnet werden, da es "angemessen" ist.

  • Hallo!

    Kein Anspruch auf ALG II während des Studiums. Für den Antrag wird

    Exmatrikulation-Bescheinigung der Uni benötigt und dann zunächst

    die Unterhaltspflicht der Eltern geprüft. Dazu müssen die Eltern ihre

    finanziellen Verhältnisse offenlegen. Das JC entscheidet über den

    ALG II Anspruch.

    Gruß

  • Ich bin in spätestens 2 Wochen exmatrikuliert. Das hatte ich geschrieben.

    Deine Antwort beantwortet nicht meine Frage. Kannst du bitte nochmal meine Frage aus #5 durchlesen.

  • Hallo!

    Es gibt die sogenannte Orientierungsphase nach dem Studium. Ob und inwieweit

    diese zum Tragen kommt und deine Eltern noch unterhaltspflichtig sind

    wird geprüft, wenn du den ALG II Antrag stellst. Du meldest dich bei deinem

    JC. Man wird dir dort sagen, welche Unterlagen benötigt werden.

    Gruß

  • Danke. Hab gelesen dass die Eltern nicht verpflichtet sind, eine überlange Studiendauer zu finanzieren. Ich hab die Regelstudienzeit um 4 Semester überschritten. Greift da die Orientierungsphase trotzdem?

    Kannst du mir bitte noch sagen inwieweit das Vermögen der Eltern angerechnet wird?

  • Hallo,

    Ihr bildet eine HG, bei der das Vermögen der Eltern keine Rolle spielt.

    In Sachen Studiendauer kommt es auf die konkreten Gründe der langen Studienzeit an. Je nachdem könnte dann die Orientierungsphase greifen - oder auch nicht. Wie das letztendlich vom Jobcenter gesehen wird, kann hier nicht eingeschätzt werden.

    Gruß!

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