ALG II Rückforderung - sozialwidriges Verhalten - Verspätete AU

  • Guten Tag,

    Rückforderung von Leistungen wegen sozialwidrigen Verhaltens -> Anhörungsschreiben nicht beantwortet / verspätete Krankschrift

    Vor einigen Monaten hatte ich die Krankschriften zu spät zur Krankenkasse gebracht, und somit kein Krankengeld erhalten.

    Nach Prüfung der Sachlage bekam ich dann vom Amt das Geld, da ich sonst mitellose gewesen wäre.

    Nun möchte das Jobcenter Das Geld zurück, weil ein sozialwidriges Verhalten vorliegt und ich leider auf das Anhörungsschreiben (war noch Krank als Brief an kam) nicht geantwortet habe.

    Habe ich eine Chance beim Widerspruch? Steht mir nicht trotzdem die Grundsicherung zu? Worauf sollte/kann ich mich rechtlich berufen?

    Ich danke schonmal im voraus für Zeit und Mühe

    Mit freundlichen Grüßen CenterJob


    Zusammenfassung vom Brief:

    das JC stellt hiermit fest, dass Sie zum Ersatz der Ihnen erbrachten Geldleistungen nach SGB2 verpflichtet sind.

    Für Ihr Verhalten hatten Sie keinen wichtigen Grund, weil Ihnen unter Berücksichtigung der Gesamtumstände ein anderes Verhalten zu gemutet werden konnte.

    Auf Grund ihres sozialwidrigen Verhaltens wurde wurden folgende Leistungen geleistet ....xxxx

    Auf mein Anhörungsschreiben vom xxx haben Sie nicht geantwortet. Daher habe ich nach Aktenlage entschieden

    Titel zu lang und optimiert

    Grac

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Da du das Krankengeld nicht beantragt hast bzw. die Krankmeldungen zu spät eingereicht und dadurch den Anspruch auf Krankengeld verloren hast, hast du dich selber in die Hilfebedürftigkeit gestürzt. In solchen Fällen wird das ALG II vom Jobcenter zurückgefordert.

    Möglichkeiten eines Widerspruchs sehe ich nur dahingehend, wenn der ALG II Anspruch höher wäre als das Krankengeld und das Jobcenter sowieso hätte Summe X zahlen müssen.

    Eine Erkrankung lasse ich nicht als Ausrede gelten. Es gibt sicherlich Erkrankungen oder Situationen wo eine Antwort nicht möglich ist (z.B. wenn man wochenlang im Krankenhaus liegt), aber dies scheint in deinem Fall nicht so zu sein. Viel mehr solltest du darauf achten, alle Dokumente, Krankschreibungen etc. fristgerecht bei den zuständigen Behörden einzureichen, damit so etwas nicht noch einmal vorkommt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!