Ich lebe seit ein paar Jahren im nicht Europäischen Ausland. Zuvor, in Deutschland, war ich PKV-versichert. Ich werde jetzt 60 Jahre und beabsichtige zurück nach Deutschland zu gehen und dort einen Job mit rund 1.200 Euro netto bzw. 1.350 Euro netto (einschl. Vergütung gesetzlicher AG-Anteil GV und PV) anzunehmen. Gem. meinen Informationen kostet der Basistarif bei der PKV in diesem Jahr 703,32 Euro KV + 85,12 Euro PV (kinderlos), was insgesamt 788,44 Euro ausmacht. Hinzu kommt noch eine Warmmiete von rund 500 Euro. Ich bin nicht verheiratet und verfüge über kein sonstiges Einkommen. Dann bleibt mir aber fast nichts mehr zum Leben übrig. Ich könnte noch nicht mal Strom, Telefon und Versicherung bezahlen. Bei 1.200 netto könnte ich keinen Zuschuss beantragen. Ist diese Aussage richtig? Wenn ja, was kann ich machen?
Zuschuss wegen privater Krankenversicherung
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Habe-eine-Frage -
9. Februar 2019 um 09:27 -
Erledigt
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Hallo!
im Forum! Titel für Suche optimiert und
bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
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Hallo,
kostet der Basistarif bei der PKVin diesem Jahr 703,32 Euro KV
nein, kostet er nicht. Entsteht durch den Basistarif eine Hilfsbedürftigkeit nach dem Sozialrecht, reduziert sich der Höchstbetrag (der dann auch "nur" 690 € ausmacht) um die Hälfte.
Gruß!
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Hallo,
nein, kostet er nicht. Entsteht durch den Basistarif eine Hilfsbedürftigkeit nach dem Sozialrecht, reduziert sich der Höchstbetrag (der dann auch "nur" 690 € ausmacht) um die Hälfte.
Gruß!
Vielen Dank, aber wie läuft das ab? Wenn ich die Stelle antrete, würden mir nach Abzug von PKV und der Miete nur 67 Euro übrig bleiben. Muss ich dann die Unterlagen der PKV einreichen und die sind verspflichtet den Betrag zu halbieren? Würde ich in die GKV kommen, was offensichltich nicht möglich ist, wäre das alles kein Problem. 1.200 Euro Netto ist zwar nicht viel, aber ich könnte alle Kosten selber decken.
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Hallo,
Muss ich dann die Unterlagen der PKV einreichen und die sind verspflichtet den Betrag zu halbieren?
ja.
Gruß!
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Hallo,
ja.
Gruß!
Vielen Dank für die Antwort. Die PKV reagiert noch nicht einmal auf meine Anfrage, ob dann eine Halbierung vorgenommen wird. Wenn ich richtig verstanden habe, muss ich dann bei Abschluss eines Arbeitsvertrages die Gehaltsunterlagen bei der PKV einreichen. Die würden dann sehen, dass ich in dem Fall 1.200 Euro netto verdienen werde und sind verpflichtet den Betrag zu halbieren, richtig? Gibt es eine gesetzliche Grundlage, wo drin steht, wenn ich den Nachweis bei der PKV über dieses Einkommen erbringe, dass sie dann den Betrag halbieren müssen.
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Hallo,
Gibt es eine gesetzliche Grundlage
§ 152 Abs. 4 VAG. Beachte: die vermutete Hilfebedürftigkeit muß vom Jobcenter oder dem Grundsicherungsamt bestätigt werden.
Gruß!
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Hallo,
§ 152 Abs. 4 VAG. Beachte: die vermutete Hilfebedürftigkeit muß vom Jobcenter oder dem Grundsicherungsamt bestätigt werden.
Gruß!
Vielen Dank für die Antwort. Aber wer muss das bestätigen, ich bin ja dann weder arbeitslos, noch Rentner?
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Hallo,
Aber wer muss das bestätigen, ich bin ja dann weder arbeitslos, noch Rentner?
Falls Du das Rentenalter noch nicht erreicht hast, das Jobcenter.
Womit sich nun meine Antworten in deinem Fall erledigt haben. Wenn Du mal ganz noch oben scrollst, wirst Du feststellen, daß es hier ausschließlich um ALG II und nicht um eine PKV geht. Du hast entsprechende Hinweise bekommen, was den Basistarif betrifft (und die Du offensichtlich bisher nicht wußtest und Dich ganz wesentlich finanziell entlasten). Mehr kann hier nicht geleistet werden.
Womit ich aus dem Thema dann auch raus bin.
Gruß!
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Geh zum Jobcenter, erklär Dein Anliegen, stell einen Antrag und warte es ab.
Die jeweiligen Sozialbehörden schicken Dich ohnehin weiter, falls es die falsche sein sollte. Also nur keine Sorge insoweit.
Hier vor Ort stellt auch die Wohngeldstelle derartige Bescheinigungen aus, da sie auch ein Teil der kommunalen Sozialverwaltung ist.
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