Rückforderung von Kindergeld auch gegen Hartz-IV-Empfänger
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Sozialleistungsempfänger müssen die Familienkasse rechtzeitig über den Wegfall einer
Kindergeldberechtigung informieren. Andernfalls drohen Rückforderungen selbst dann,
wenn das Kindergeld auf die Sozialleistungen angerechnet wurde, wie der
Bundesfinanzhof (BFH) in zwei veröffentlichten Urteilen entschied.
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 13.9.2018 - III R 19/17
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 13.9.2018 - III R 48/17