Fragen zur Vorlage der Bewerbungsunterlagen beim Jobcenter - ALG II

  • Hallo,

    ich hatte vor kurzem ein Termin beim Erstansprechpartner. War darauf gar nicht vorbereitet, da es spontan nach der Vorprüfung war. Hatte also gar nichts mit bis auf Ausweise und Laufzettel. Man hat mir vorher auch gar nicht gesagt, dass ich Bewerbungsunterlagen direkt am ersten Tag mitnehmen muss.

    Kommen wir nun zum Erstansprechpartner. Dieser war extrem demotivierend und ging dabei verdächtig systematisch vor. Hat versucht mir für alles die Schuld zu geben. Das die nun das sagen haben und ich beim McDonald's arbeiten oder putzen muss, wenn sie das wollen. Es hat sich stark nach einem Verhör angefühlt. Andauernd wurden mir komische Fragen gestellt und hat auf Fehler gelauert. Hatte die ganze Zeit das Gefühl mich rechtfertigen zu müssen. Er hat mich sogar indirekt als "Sozialschmarotzer" bezeichnet, da ich ALGII beantrage, anstatt meine verschuldeten Eltern noch weiter zu belasten und ich von anderen Steurzahlern profitieren möchte. Mein Abgaben seien nicht der Rede wert. Dann hat der mein Alter und Werdegang gegen mich verwendet, was allein an sich für mich nicht schön ist. Einfach nur hau drauf, ohne Rücksichts auf eventuelle Vorbelastungen. Richtig krass negative und kalte Atmosphäre während der ganzen Besprechung. Von Anfang bis zum Ende hat man mir das Gefühl gegeben umwillkommen zu sein. Ich habe vorher schon mein OK für die Antragstellung bekommen, aber der Typ wollte unbedingt mir ein schlechtes Gewissen machen.

    Ist das gängige Praxis? Ist das die berüchtigte Jobcenter-Schikane? Wie soll man darauf reagieren?

    MfG

    Titel für Suche optimiert

    Grace

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Einige Fragen müssen gestellt werden um einschätzen zu können ob ein Anspruch auf ALG II besteht oder ggf. Verdacht auf Sozialbetrug bestehen könnte. Dies kann man also nicht als Schikane bezeichnen.

    Da ich den Aufbau des für dich zuständigen Jobcenters nicht kenne, weiss ich nicht, ob diese Person auch dein Sachbearbeiter sein wird. Wenn du einen anderen Sachbearbeiter bekommst, dann hattest du einmalig das Erlebnis mit dieser Person.

    Klar kann man eine Dienstaufsichtbeschwerde etc. machen, aber ohne Zeugen wird nichts dabei herumkommen.

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Einige Fragen müssen gestellt werden um einschätzen zu können ob ein Anspruch auf ALG II besteht oder ggf. Verdacht auf Sozialbetrug bestehen könnte. Dies kann man also nicht als Schikane bezeichnen.

    Da ich den Aufbau des für dich zuständigen Jobcenters nicht kenne, weiss ich nicht, ob diese Person auch dein Sachbearbeiter sein wird. Wenn du einen anderen Sachbearbeiter bekommst, dann hattest du einmalig das Erlebnis mit dieser Person.

    Klar kann man eine Dienstaufsichtbeschwerde etc. machen, aber ohne Zeugen wird nichts dabei herumkommen.

    Danke für die Antwort.

    Aufbau ist so:

    Du gehst zur Zentrale und machst dort ein Termin beim Sachbearbeiter. Dieser ist fest und wird alphabetisch vergeben. Wenn die Vorprüfung positiv war, dann muss man zum Erstansprechpartner. Dieser ist nicht der Sachbearbeiter. Ich muss nochmal zu den hingehen und meine Bewerbungsunterlagen vorlegen. Wahrscheinlich wäre es normalerweise ein einmaliger Termin bei den.

    Wie sollte man sich bei diesem Gespräch anstellen bzw. was kommt auf mich zu, wenn Bewerbungsunterlagen gecheckt werden?

  • Hallo!

    Wie sollte man sich bei diesem Gespräch anstellen

    ;) Deine Gespräche mit dem Jobcenter gestalteten sich in der Vergangenheit

    schon nicht ohne "gewisse" Komplikationen.

    Antragsbegründung Zusatzblatt - Ausfüllen oder nicht

    was kommt auf mich zu, wenn Bewerbungsunterlagen gecheckt werden?

    Die Bewerbungsunterlagen müssen alle Anforderungen erfüllen und dürfen

    sich nicht als Hemmnis zur Vermittlung in Arbeit erweisen.

    ich beim McDonald's arbeiten oder putzen muss, wenn sie das wollen.

    Dezente Erinnerung an folgende Gesetzgebung:

    (1) 1Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.

    3Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person eine ihr angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.

    (1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar

    Gruß

  • Dezente Erinnerung an folgende Gesetzgebung:

    Danke für die Antwort.

    Diese Erwartung an sich ist nicht schlimm, da ich davon schon gehört habe und auch Sinn macht. Es geht mehr um das wie. Zum einem wurden diese Berufe in den Dreck gezogen. Zum anderen hat man versucht meine berufliche Situation in den Dreck zu ziehen. Man hat es gezielt gesagt um mich schlecht aussehen zu lassen. Von Anfang an. Viel besser wäre es, wann man es mittedrin erwähnt hätte im Falle, falls eine "lebenslaufgerechte" Vermittlung nicht klappt. Selbst wenn die es nicht machen, wäre es motivierender, wenn man Hilfe spürt. So fühlt man sich wie Abfall. Es hier ja nicht einmal um das Geld/Zeitsparen sondern einfach nur um die Art und Weise wie es gesagt wurde.

  • Hallo!

    Zusätzlich diese Information und ich empfehle dringend es zu lesen.

    Merkblatt Arbeitslosengeld II / Sozialgeld

    Da Arbeitslosengeld II eine staatliche Leistungen ist, müssen Sachbearbeiter die

    Bedürftigkeit prüfen und unterliegen, genau wie du auch den Pflichten,

    die das SGB II beiden Seiten auferlegt. Keine einfache Aufgabe für beide

    Seiten! Jeder sollte mitwirken, damit über den Antrag zügig entschieden

    werden kann und die Hilfsbedürftigkeit ebenso zügig überwunden werden

    kann. Das ist in deinem eigenen Interesse!

    Ordentliche Bewerbungsunterlagen gehören zu deinen Pflichten, genau wie

    die Bewerbung auf Stellenangebote und Vorstellungsgespräche bei Arbeitgebern.

    Man hat es gezielt gesagt um mich schlecht aussehen zu lassen.

    Was man gesagt hat, kann dieses Forum nicht beurteilen, es war nicht bei

    dem Gespräch dabei. Wir können dir nur die gesetzlichen Vorgaben vermitteln.

    Nach denen du dich richten kannst, oder auch nicht, bleibt dir überlassen. Damit

    ist hier auch Alles ausreichend beantwortet, mehr ist nicht dazu zu schreiben.


    Gruß

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