Eingliederungsvereinbarung nicht eingehalten - Arbeitsunfähigkeit und Fragen

  • Hallo zusammen,

    ich bin noch ganz neu hier und brauche dringend mal einen Rat. Ich bin seit Juli 2018 beim Jobcenter. Damals habe ich eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, in der steht, dass ich eine Tagesklinik antrete und in Therapie gehe. Vom Amtsarzt wurde ich auch untersucht, der festgestellt hat dass ich momentan nicht arbeitsfähig bin.

    Jetzt ist es mittlerweile Februar und ich hatte EIGENTLICH endlich die Chance ab März in die Tagesklinik zu gehen.

    Zeitgleich musste ich aber einen neuen WBA stellen und laut dem neuen Bescheid bekomme ich nur noch 150,- anstatt 320€ weil mein Freund zu viel verdient. Das Problem ist, dass er ein Pfändungsschutz Konto hat und er eben nur auf ca 1130€ zugreifen kann.

    Außerdem will das Jobcenter gut 800,-€ zurück die sie überzahlt haben.

    Das erste was mir in den Kopf kommt ist, dass ich jetzt zumindest einen Minijob brauche um das fehlende Geld wieder auszugleichen. Allerdings bin ich ja immer noch Arbeitsunfähig laut Jobcenter. (Ich selbst weiß auch, dass ich nicht mehr wie maximal 2std am Tag arbeiten kann.) und in der EGV steht eben auch dass ich die Tagesklinik antreten muss.

    Kann das Jobcenter mich dazu "zwingen" in die TK zu gehen? Natürlich würde ich das auch gerne machen aber jetzt haben wir noch weniger Geld als ohnehin schon und ich habe noch 800,-€ Schulden die ich bezahlen muss.

    Mit dem Minijob würden wenigstens um die 400,- extra reinkommen. Mir ist bewusst dass ich dann vom Jobcenter keine Leistungen mehr bekomme. Aber es ist immerhin mehr Geld.

    Wenn da jemand etwas wüsste wäre mir sehr geholfen.

    LG

  • Die EGV war von vorneherein rechtswidrig. Gesundheitliche Dinge haben dort weiterhin nichts verloren, also kannst du auch deswegen nicht sanktioniert werden.

  • Hallo,

    Die EGV war von vorneherein rechtswidrig. Gesundheitliche Dinge haben dort weiterhin nichts verloren

    das ist Blödsinn. Der verpflichtende Besuch einer Tagesklinik kann Voraussetzung für die Eingliederung in das Arbeitsleben sein und hat damit durchaus seinen Sinn auch in einer EGV.

    Gruß!

  • Nunja, da gibt es bereits einige Urteile dazu, dass EGVs nur mit erwerbsfähigen Personen abzuschließen sind und Zwangstherapien unzulässig sind.

  • Hallo,

    oh Mann - deine Argumente werden immer lächerlicher.

    1. geht es in dem von Dir an den Haaren herbei gezogenen Urteil um eine Arbeitsmaßnahme in der EGV. Im konkreten Fall geht es aber nicht um eine Arbeitsmaßnahme, sondern den verpflichtenden Besuch einer Tagesklinik. Merkst Du den Unterschied und damit auch den Blödsinn in Deinen "Argumenten"?

    2. Seit wann ist das Urteil eines SG bundesweit rechtsverbindlich?

    3. und nochmal: wo steht etwas in der Frage der TE von "Erwerbsunfähigkeit" und "Zwangstherapie"?

    4. Interessant ist auch Deine Meinung noch in anderer Hinsicht: obwohl also jemand offensichtlich arbeitsunfähig ist und überlegt, dennoch einen Job auszuüben, kommt von Dir nur der sinnlose Hinweis, daß eine EGV in Deinen Augen "rechtswidrig" sei. Ich kann aber nichts davon in Deinen Antworten davon lesen, daß bei attestierter Arbeitsunfähigkeit die Aufnahme eines Jobs nicht unbedingt sinnvoll erscheint.

    5. Kann es also sein, daß es Dir gar nicht um den konkreten Fall geht, sondern nur darum, irgendwelchen Frust in Sachen EGV los zu lassen? Deine Antworten lassen das zumindest vermuten.

    Gruß!

  • Hallo,

    ich würde die empfehlen in die Tagesklinik zu gehen, damit du in naher Zukunft wieder arbeitsfähig bist.

    Klar mögt ihr momentan wenig Geld zur Verfügung haben, nur was bringt es, wenn du zwei oder drei Monate arbeiten gehst und merkst es geht nicht? Was passiert, wenn du nach wenigen Tagen gekündigt wirst? Ich halte dies für zu kurz gedacht, denn wenn du wieder fit bist, kannst du wesentlich mehr verdienen, als in dieser kurzen Zeit.

  • Hallo,

    Deine Argumente werden nicht unbedingt besser.

    zu 3: Sie hat gefragt ob das JC sie zwingen darf in die Tagesklinik zu gehen.

    Ein eindeutiges Ja, wenn es darum geht, eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Davon mal abgesehen - Dir ist schon klar, daß eine EGV kein Verwaltungsakt darstellt und also von "Zwang" nicht die Rede sein kann? Im übrigen - kennst Du die konkrete EGV? Ich nicht. Wie also kommst Du dann auf die Idee, daß hier irgendein Zwang ausgeübt wird? Das ist erstmal nur eine Behauptung der TE, die sich nicht überprüfen läßt.

    Deshalb wollte ich ihr nur die Angst nehmen

    Du willst der TE also Angst nehmen, in dem Du nicht mal ansatzweise darauf eingehst, daß eine Erwerbstätigkeit trotz attestierter Arbeitsunfähigkeit aus tausenden Gründen wenig sinnvoll ist? Wow - was bin ich froh, daß mal endlich jemand hier sagt, wie man bei Arbeitsunfähigkeit reagieren sollte. Das Du das natürlich nur anonym von Dir gibst, natürlich nur von jemand "die Angst" wegnehmen willst und im Ernstfall selbstverständlich nicht dafür einstehst - darüber wollen wir jetzt nicht reden...

    Trotzdem bleibe ich bei der Meinung, keine Zwangstherapie.

    Nach wie vor ist nirgendwo etwas von "Zwangstherapie" zu lesen. Nach wie vor steht nirgendwo, warum die Tagesklinik nach Meinung der behandelnden Ärzte angebracht ist. Und nach wie vor schwafelst Du irgendwas, ohne den Hintergrund zu kennen.

    Antworten in einem Forum zu geben bedeutet auch Verantwortung zu übernehmen. Das kann natürlich auch anonym geschehen, sollte aber niemals wie bei Dir geschehen: einfach mal etwas pauschal zu behaupten, ohne Kenntnis des konkreten Falles irgendein nicht mal rechtskräftiges örtliches Urteil einzustellen und etwas zu behaupten, was die Angelegenheit nicht hergibt.

    Verantwortung bedeutet der Versuch, beide Seiten zu verstehen und aus den wenigen Informationen (die dann auch meist subjektiv sind) den bestmöglichen Weg zu finden, um zu helfen. Davon bist Du in den meisten Antworten nicht nur in diesem Thema hier meilenweit entfernt.

    Gruß!

  • Gut, dann sag ich mal tschau. Wer die Wahrheit und andere Meinungen nicht verträgt. Dabei hab ich nur Urteile von dieser Seite zitiert und es wird doch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies hier keine Rechtsberatung ist. Aber ich nehme an, dass du nie ernsthaft krank warst, deshalb das eh nicht verstehen kannst.

  • Ich weise nochmals daraufhin, dass Urteile von Sozialgerichten nicht bundesweit bindend sind!!!

  • Hallo,

    Wer die Wahrheit und andere Meinungen nicht verträgt.

    Kann es sein, daß Du Dir nicht mal ansatzweise meine Antworten durchgelesen hast und nun wie ein Kleinkind reagiert?

    Dabei hab ich nur Urteile von dieser Seite zitiert

    Ja. Blöd nur, wenn es bei diesen Urteilen nicht um den konkreten Fall geht. Von daher bringt das reine Zitat wenig.

    Aber ich nehme an, dass du nie ernsthaft krank warst, deshalb das eh nicht verstehen kannst.

    Welch sinnloses Totschlag-Argument. Mal abgesehen davon, daß der Besuch einer Tagesklinik nicht unbedingt Zeichen einer unheilbaren Erkrankung ist - ich war und bin im tatsächlichen Sinn "ernsthaft" krank. Und nun?

    Gut, dann sag ich mal tschau. Wer die Wahrheit und andere Meinungen nicht verträgt.

    Dann sag "tschau" - aber behaupte nicht, daß Du die "Wahrheit" vertrittst und "andere Meinungen" nicht geduldet werden. Deine "Wahrheit" und "Meinung" helfen nicht unbedingt im konkreten Fall weiter - so einfach ist das.

    Gruß!

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