ALG II - Wechselmodell und Fragen zum Umzug

  • Hallo alle zusammen , ich hoffe ich kann meine Fragen kurz fassen :

    Ich bin Alg2 Empfängerin , alleinerziehend mit Kind welches eine Woche beim Papa und eine Woche bei mir ist, mein Partner ist selbständig und hat auch ein Kind im Wechselmodell. Ich würde sehr gerne zu Ihm ziehen in sein Haus . Er kann mir keinen Mietvertrag erstellen. Ich möchte nicht das er für alle Kosten wie Wasser , Strom , Gas, Lebensmittel, etc aufkommen muss dazu reicht sein Gehalt von knapp 2500 € aus seiner selbständigkeit auch nicht aus . Meine Frage ist nun was übernimmt das Amt dann noch wenn ich einziehen würde, also was steht mir und meinem Kind zu und was meinem Partner durch das Verbrauchen von Wasser etc von mir und meiner Tochter ? Es kann ja nicht sein das er auf allen Kosten sitzen bleiben muss oder ? Ich hoffe das Ihr mir helfen könnt .

  • Ich glaube kaum, dass bei 2.500 € netto weiterhin ein Anspruch auf ALG II bestehen wird. Es gibt viele Familien mit zwei Kindern, die monatlich keine 2500 € zur Verfügung haben und die schaffen es trotzdem.

    Einen Antrag kann man natürlich stellen, da Darlehen fürs Haus etc. berücksichtigt werden würden.

  • Es gibt durchaus einige recht realistische Vorgehensweisen um einen Zusammenzug zu realisieren.

    Mit einer Teilzeittätigkeit mit Krankenversicherung (sog. "451-Euro-Job", "Midi-Job" etc) bekommst Du für eine überschaubare Anzahl an Arbeitsstunden genug Geld (plus Rente und Krankenversicherungen) um Deine eigenen Kosten grob abzudecken.

    Kindergeld (oder hälftiges Kindergeld) dazu und Dein Partner muss nur noch die Wohnung/das Haus zahlen (was er ja bisher wohl auch komplett bezahlen muss).

    Damit wärst Du dann das Jobcenter auch los und er bleibt nicht auf seinen Kosten sitzen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!