Hallo zusammen!
Ich bin neu im Forum und hoffe, dass ihr mir bei einem Problem helfen könnt. Die Suchfunktion hat mich leider nicht zu ähnlichen Einträgen geführt, die meiner konkreten Situation nahekommen.
Zu meinem Problem: Ich werde aller Voraussicht nach demnächst übergangsweise Hartz 4 beantragen müssen, da ich nach meinem Studienabschluss nicht sofort eine Anstellung finden konnte. Momentan bin ich noch immatrikuliert und werde die Antragstellung erst vornehmen können, wenn ich mich nach meiner Abschlussprüfung in zwei Monaten exmatrikuliert habe.
Ich habe ein paar hundert Euro gespart und liege damit völlig im Bereich des Schonvermögens. Vor einiger Zeit habe ich jedoch einem guten Freund etwa 1000 Euro geliehen und er möchte mir das Geld nun zurückbezahlen. Meine Frage lautet nun: Wenn ich das Geld vor der Antragstellung zurückerhalte und mein Gesamtvermögen dann immer noch im Bereich des Schonvermögens liegt, hat diese Rückzahlung dann Einfluss auf meinen Hartz 4-Bezug, sprich: könnte diese Rückzahlung noch irgendwie auf die Leistungen angerechnet werden?
Ich danke Euch schon jetzt für Eure Antworten! Viele Grüße!