Frage zu nötigem Zahnersatz und ALG II Aufstockung

  • Hallo,

    ich kann aus gesundheitlichen Gründen nur in 50% Beschäftigung arbeiten. Weil ich davon nicht aus eigenen Kräften für die finanziellen Belastungen meiner Familie aufkommen kann, werde ich aufgestockt. Nun müssen bei mir 2 Zähne gezogen werden, was mir auch aus finanziellen Gründen Magenschmerzen verursacht. Ich weiß nicht, wie ich die Zuzahlung für den Zahnersatz leisten soll. Ich verdiene einfach zu wenig. Ich habe gelesen, dass es hartefallregelungen gibt. Weiß jemand von Euch welche Vorraussetzungen da gelten? Kann man das auch in Anspruch nehmen, wenn man arbeitet aber durch das Jobcenter bezuschusst wird?


    LG

    Link entfernt/Corinna

  • Hallo!

    Ergänzend zu Corinna folgende Information, als Beispiel AOK, da Krankenkasse

    nicht bekannt.

    Härtefallregelung:

    Versicherte werden beim Zahnersatz von den Eigenanteilen weitgehend befreit, wenn sie unzumutbar belastet werden. Eine unzumutbare Belastung liegt vor, wenn ihre monatlichen Bruttoeinnahmen 2019 die Grenze von 1.246,00 Euro (mit einem Angehörigen 1.713,25 Euro, mit zwei Angehörigen 2.024,75 Euro und mit drei Angehörigen 2.336,25 Euro) nicht übersteigen.

    Heil- und Kostenplan und Abrechnung für den Zahnersatz - Schaubild

    Das wäre so ein Antrag:

    Antrag auf doppelten Festzuschuss für Zahnersatz - AOK

    Gruß

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