Bedarfsgemeinschaft - ALG II und Fragen

  • Hallo,

    Ich bin vor einem Jahr zu meiner Freundin gezogen. Sie hat 5 Kinder, von denen 4 noch mit im Haushalt wohnen.

    Ich bin geschieden, berufstätig und zahle Unterhalt für ein Kind.

    Ich bin natürlich nicht bereit, finanziell für die ganze Familie einzustehen, habe ein eigenes Konto.

    Weil es nicht anders möglich war, habe ich Strom und Gas auf meinen Namen angemeldet.

    Ich stehe nicht im Mietvertrag, und habe keine gemeinsamen Verträge mit meiner Freundin.

    Würde ich mit in die Bedarfsgemeinschaft zählen, wäre es ein unverhältnismäßiger finanzieller Verlust.

    Das möchte ich auf keinen Fall.

    Besteht die Chance, das Wohnverhältnis als Wg gelten zu lassen, wenn wenn ich z. B.

    meiner Freundin 1/6 der Miete überweise, und sie mir 5/6 der Heiz und Stromkosten überweist?

    Kann überhaupt von mir verlangt werden für die Kinder mit aufzukommen, was ja in einer BG der Fall wäre?

    Anderenfalls bliebe mir nichts anderes übrig, als mir eine eigene Wohnung zu suchen.

    Strom und Gas müsste ich dann trotzdem weiter bezahlen, weil eine Freundin durch größere Zahlungsrückstande keinen Versorgungsvertrag bekommt.

    Dann stünde ich aber auch alleine mit den Kosten Da.

    Mfg Dom

  • Diese im Volksmund sog. Probejahr gibt es nicht. Viel mehr geht der Gesetzgeber davon aus, dass spätestens nach einem Jahr zusammenleben ein wechselseitiger Wille besteht, füreinander zu sorgen. Dementsprechend wird man spätestens nach einem Jahr zusammenleben als Bedarfsgemeinschaft eingestuft.

  • Ja, aber wenn man sich das dazugehörige Gesetz durchliest, kann man nicht davon ausgehen, dass der Eine für den Anderen einstehen will.

    Schon alleine Wirtschaftlich wäre es mir nicht möglich.

    Immerhin wirtschaften wir getrennt, und wollen das auch nicht ändern.

    Es handelt sich ja um eine "Lebensabschnittsgefährtin", nicht um eine Eheähnliche Gemeinschaft.

    Wir sind beide eben erst geschieden.

    Dass das Amt natürlich gerne davon ausgeht, dass es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt, ist klar.

    Ich bin aber nicht bedürftig.

    Und für die Bedürftigkeit meiner Freundin und der Kinder, bin ich nicht verantwortlich.

    Wovon das Amt ausgeht, und wie die Realität aussieht, sind zwei Paar Schuhe.

    Was mir fehlt, sind die genauen Regeln, was zu tun ist um nicht als Bedarfsgemeinschaft zu zählen.

    PS: Und das Probejahr gibt es sehr wohl.

    Das haben wir jetzt beendet und es wurde auch so akzeptiert.

    PS hinzugefügt und einen Beitrag gelöscht

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    Grace

  • Und das Probejahr gibt es sehr wohl.

    Das haben wir jetzt beendet und es wurde auch so akzeptiert.

    Das sog. Probejahr gibt es nicht und man kann dies auch nicht beantragen. Es mag im Volksmund so genannt werden, aber in der Regel wird schon vorher durch das Jobcenter überprüft werden, ob man sofort oder erst nach einem Jahr als Bedarfsgemeinschaft eingestuft wird.

    Wenn ihr es nun angeblich beendet habt, dürftet ihr ja nun als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden.

  • Hallo,

    Ihr bildet nach einem Jahr automatisch eine Einstandsgemeinschaft - ob Du das nun willst oder nicht. Deine Ansichten dazu sind nicht relevant.

    Diese Einstandsgemeinschaft zu widerlegen ist außerordentlich schwierig und auch vor Gericht nur in sehr seltenen Fällen möglich.

    Gruß!

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