Hallo,
Ich bin vor einem Jahr zu meiner Freundin gezogen. Sie hat 5 Kinder, von denen 4 noch mit im Haushalt wohnen.
Ich bin geschieden, berufstätig und zahle Unterhalt für ein Kind.
Ich bin natürlich nicht bereit, finanziell für die ganze Familie einzustehen, habe ein eigenes Konto.
Weil es nicht anders möglich war, habe ich Strom und Gas auf meinen Namen angemeldet.
Ich stehe nicht im Mietvertrag, und habe keine gemeinsamen Verträge mit meiner Freundin.
Würde ich mit in die Bedarfsgemeinschaft zählen, wäre es ein unverhältnismäßiger finanzieller Verlust.
Das möchte ich auf keinen Fall.
Besteht die Chance, das Wohnverhältnis als Wg gelten zu lassen, wenn wenn ich z. B.
meiner Freundin 1/6 der Miete überweise, und sie mir 5/6 der Heiz und Stromkosten überweist?
Kann überhaupt von mir verlangt werden für die Kinder mit aufzukommen, was ja in einer BG der Fall wäre?
Anderenfalls bliebe mir nichts anderes übrig, als mir eine eigene Wohnung zu suchen.
Strom und Gas müsste ich dann trotzdem weiter bezahlen, weil eine Freundin durch größere Zahlungsrückstande keinen Versorgungsvertrag bekommt.
Dann stünde ich aber auch alleine mit den Kosten Da.
Mfg Dom