Auszahlung Unfallschaden - ALG II und Fragen

  • Guten Tag,

    wie wird es den mit der Auszahlung eines Unfallschadens gehandelt.

    Wir haben den Fall, dass nach einem nicht selbst verursachten Unfall, die gegnerische Versicherung aufgrund eines Totalschadens den Wiederbeschaffungswert ausgezahlt hat.

    Das Auto wurde seinerzeit aus der ausgezahlten privaten Lebensversicherung bezahlt. Damals wurden auch die Leistungen des Jobcenters eingestellt, da Vermögen über der Freibetragsgrenze da war.

    Das Geld wird komplett wieder für den Kauf eines neuen Autos verwendet.

    Ich habe schon oft gelesen, dass die Auszahlung des Unfalls als Einkommen angesehen wird. Aber ich verstehe das nicht.

    Es ist doch ein schon vorher bestehendes Vermögen (als Auto). Klar muss ich kein neues Auto kaufen, aber das musste ich vorher mit meinem Vermögen auch nicht und da es unter dem Vermögensfreibetrag lag, durfte es behalten werden.

    Kann mir jemand hier Auskunft geben?

    Vielen Dank im Voraus.

  • Hallo,

    es wird als einmaliges Einkommen gewertet werden.

    Es ist doch ein schon vorher bestehendes Vermögen (als Auto).

    Nein, ist es nicht. Das vorher vorhandene Vermögen wurde ja offensichtlich zerstört und ist praktisvch nicht mehr vorhanden. Und neues Vermögen kann während des Bezuges von ALG II nicht aufgebaut werden. Auch handelt es sich bei der Versicherungsleistung nicht um eine nicht zu berücksichtigende Entschädigung aus immateriellen Grunde.

    Gruß!

  • Hallo,

    danke für die Antwort.

    Aber so ganz nachzuvollziehen ist es für mich nicht.

    Das Auto wird zum Vermögen gezählt also zu dem zustehenden Freibetrag hinzugezählt. Man war nicht Schuld am Unfall und kauft sich aufgrund dessen wieder ein Fahrzeug gemäß dem Wiederbeschaffungswert der ausgezahlt wurde. Wieso wird das als Einkommen angesehen?

  • Dagegen spricht ja nichts - ist ja auch richtig so.

    Aber wieso darf man sich vorher mit seinem Barvermögen ein Auto kaufen und dann nicht mehr? Darum geht es mir.

    Aber egal - war nur aus Neugier, weil das im Bekanntenkreis gerade Thema ist.

    Vielen Dank.

  • Hallo,

    die Antwort hast Du Dir ja selbst bereits gegeben:

    Das Auto wurde seinerzeit aus der ausgezahlten privaten Lebensversicherung bezahlt. Damals wurden auch die Leistungen des Jobcenters eingestellt, da Vermögen über der Freibetragsgrenze da war.

    Das aber ist ganz andere Ausgangslage als bei Dir jetzt: jetzt beziehst Du ALG II.

    Gruß!

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