Guten Tag,
wie wird es den mit der Auszahlung eines Unfallschadens gehandelt.
Wir haben den Fall, dass nach einem nicht selbst verursachten Unfall, die gegnerische Versicherung aufgrund eines Totalschadens den Wiederbeschaffungswert ausgezahlt hat.
Das Auto wurde seinerzeit aus der ausgezahlten privaten Lebensversicherung bezahlt. Damals wurden auch die Leistungen des Jobcenters eingestellt, da Vermögen über der Freibetragsgrenze da war.
Das Geld wird komplett wieder für den Kauf eines neuen Autos verwendet.
Ich habe schon oft gelesen, dass die Auszahlung des Unfalls als Einkommen angesehen wird. Aber ich verstehe das nicht.
Es ist doch ein schon vorher bestehendes Vermögen (als Auto). Klar muss ich kein neues Auto kaufen, aber das musste ich vorher mit meinem Vermögen auch nicht und da es unter dem Vermögensfreibetrag lag, durfte es behalten werden.
Kann mir jemand hier Auskunft geben?
Vielen Dank im Voraus.