ALG II Weiterbewilligungsantrag und Fragen zu notwendigen Nachweisen

  • Hallo ins Forum,

    wir sind eine Musiker - Familie mit 5 Kindern, selbstständig mit Aufstockung. Der neue WBA ab Dezember 2018 wurde gestellt, jedoch erhielten wir nun die dritte "Aufforderung zur Mitwirkung" mit neuerlichem Verlangen nach Unterlagen, Abgabe bis 08.03.19! Der Hintergrund ist eindeutiges Misstrauen der SB, gepaart mit Unkenntnis über unser Berufsfeld. Unsere Webseiten wurden durchgeschaut und alle einzelnen Veranstaltungen hinterfragt. Da wir zwei Veranstaltungsreihen erst aufbauen, sind viele Veranstaltungen leider schlichtweg ausgefallen. Nun sollen wir an sämtliche Veranstalter herantreten und mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen, dass Veranstaltungen ausgefallen sind, dass es keine Verträge in Schriftform bis zum heutigen Tag gibt, wieviel Tickets wann verkauft wurden etc., zudem natürlich immer wieder die aktuellsten Kontoauszüge.

    Zur Erläuterung: da wir schon seit Jahren mit vielen Veranstaltern aufgrund mündlicher Vereinbarungen und auf Basis gegenseitigen Vertrauens arbeiten, haben wir tatsächlich so gut wie keine Verträge, nicht einmal Rahmenverträge, neue Veranstaltungsreihen bedürfen eines langen Atems oder kostspieligen Werbung. Dass bei derartiger Präsenz in der Öffentlichkeit, wie Website, Plakate, Flyer auch Veranstaltungen ausfallen, kann sich die SB offenbar nicht vorstellen. Dieser Umstand lässt sie, so wörtlich, "Schwarzarbeit" vermuten.

    Für uns ist es jedoch mehr als geschäftsschädigend, wenn wir uns mit den Forderungen an die Veranstaltern / Geschäftspartnern wenden und auf diese Weise unsere Hilfsbedürftigkeit offenbar wird.

    Der fehlende WBA bringt uns in große Schwierigkeiten als 7-köpfige Familie hinsichtlich aller Folge-Ämter wie Bildung & Teilhabe für 5 Kinder, Betreuungsgebühren, Semestergebühren Jungstudenten ...

    Dem JC liegen alle Informationen unsererseits vor, sind transparent durch Kassenbuch und Kontobewegungen und damit plausibilisiert.

    Über Hinweise betreffs Rechtmäßigkeit/ Unrechtmäßigkeit eines solchen Vorgehens der SB sowie über Ratschläge zum weiteren Verhalten würde ich mich sehr freuen. Danke!

  • Hallo,

    ich fasse mal zusammen: auf Eurer Internetseite wurden Veranstaltungen genannt. Obwohl es diese nicht gab. Die aber dennoch genannt wurden.

    Das war es dann auch schon mit der Zusammenfassung.

    Wenn ich Deine Frage richtig verstehe, besteht eine ganz offensichtliche Diskrepanz zwischen den von euch selbst genannten Veranstaltungen und denen, die (aus welchen Gründen auch immer) abgesagt wurden. Für diese Absagen kannst Du nichts nachweisen, weil Du laut eigenen Angaben ja auch keine Verträge abgeschlossen hast. Und wunderst Dich nun, daß das Jobcenter nicht unbedingt Deinen Angaben glauben will.

    Ehrlich gesagt sind Deine Argumente tatsächlich ziemlich schwach. Es wird Deinerseits etwas behauptet, was nicht belegt werden kann und was Du mit der Aussage

    Für uns ist es jedoch mehr als geschäftsschädigend, wenn wir uns mit den Forderungen an die Veranstaltern / Geschäftspartnern wenden und auf diese Weise unsere Hilfsbedürftigkeit offenbar wird.

    auch verweigern willst. Für das Jobcenter gibt es nur eine Aussage - nämlich die, daß es laut Eurer Internet-Seite Veranstaltungen gab, die es aber dann doch nicht gegeben hat. Gleichzeitig wird behauptet, daß wie selbstverständlich

    eindeutiges Misstrauen der SB, gepaart mit Unkenntnis über unser Berufsfeld

    vorhanden sei.

    Sorry - aber das alles ist zu wenig und auch nicht plausibel, um hier aktiv zu werden.

    Gruß!

  • Hallo Corinna, danke für deine Antwort. Du hast vollkommen recht, wenn du den Sachverhalt so schilderst und ich glaube, mann kann die ausgefallenen Veranstaltungen nur nachvollziehen, wenn man sich ein wenig in dieser Branche auskennt. Es ist vollkommen üblich auf einer Musiker - Website unter anderem ein Button mit anstehenden "Terminen" zu haben. Dort sind alle von uns geplanten Veranstaltungen gelistet. Ob die Veranstaltung dann stattgefunden hat, wird im Nachhinein natürlich nicht vermerkt. Wir haben sogar für einige der ausgefallenen Veranstaltungen Banner, Flyer, Plakate anfertigen lassen, denn jede geplante Veranstaltung muss irgendwo erscheinen und beworben werden.

    Und ich habe auch nicht behauptet, dass wir die Forderungen verweigern wollen, haben wir doch als Freiberufler mit 5 Kindern weder Zeit noch Nerv für langwierige Verhandlungen. Ich bin lediglich erstaunt, wie schnell man doch in "Verruf" geraten kann, obwohl der Mitwirkungspflicht immer und ständig nachgekommen etc. Ich habe lediglich gesagt, dass die Offenbarung der Bedürftigkeit sicherlich nicht zu mehr Engagements führen wird, evtl. die Veranstalter sogar verärgert.

    Hinzu kommt evtl. noch das Recht auf Datenschutz der Geschäftspartner? Zum Glück haben wir mit den Veranstaltern ein sehr gutes Verhältnis, deshalb ja auch die Arbeit per mündlichem Vertrag. Es ist daher theoretisch kein Problem, diese Stempel und Unterschriften zu bekommen - mal abgesehen von meinem/ unseren persönlichen Unbehagen. Auch könnte ich um die Anfertigung eines Vertrages bitten, aber es stellt sich mir dennoch die Frage, ab wann ein Übermaß an Forderungen seitens des JC erreicht ist. Auch hat mich die Recherche im Internet seitens des SB betroffen gemacht.

    Wenn ich etwas verbergen will, stelle ich es doch nicht ins Internet!? Die "Schwarzarbeit" bezieht sich auf ein, von uns buchhalterisch angeblich nicht korrekt geführtes Kassenbuch, was dann also Unterschlagungen zulassen könnte. Daraufhin hatte ich geantwortet, dass ich leider keine buchhalterische Ausbildung besitze, das Kassenbuch von Kleinunternehmern meines Wissens nach jedoch nur bei überwiegend Bareinahmen/ Barausgaben zu führen ist, ich aber dennoch dieses Buch auf Aufforderung des JC nach bestem Gewissen führe oder um neuerliche Anleitung bitte.

    Wir sind hier selbst Veranstalter eines kleinen Theaters, das sich in den Räumlichkeiten eines Restaurants befindet und der Ticketverkauf läuft eben wegen jenes Dinnerangebotes durch das Restaurant nur über Vorkasse, d.h. Überweisung und ist damit transparent. Das habe ich dargelegt, woraufhin der SB auf die Idee kam, es könnten ja auch noch vom Restaurant Tickets verkauft werden (der Ticketpreis war ihnen plötzlich auch bekannt). Nun soll das Restaurant mit Stempel und Unterschrift bestätigen, keine Tickets verkauft zu haben. Gut, auch das würde der Geschäftsführer sicherlich machen.

    Aber geht es hier nicht auch ein wenig ums Prinzip? Wir haben nichts zu verbergen, bekommen mit 5 Kindern lediglich 50 bis 100 € im Monat, erwirtschaften den Rest selbst. Auf die Bescheide sind wir dennoch angewiesen wegen der Ermäßigungen für die Kinder (Schulessen, Hort, Semestergebühren, Fahrtkosten) sowie der Krankenkassenbeiträge.

    Ich hoffe, ein wenig mehr Einblick in die Situation gewährt zu haben, bin dankbar über jede Sichtweise, da die eigene leider nur schwer von Emotionen zu trennen ist.

    Lesbarkeit des Beitrags verbessert. Bitte auf Absätze im Text achten!

    Grace

  • Hallo,

    Aber geht es hier nicht auch ein wenig ums Prinzip?

    geht es. Das Prinzip lautet: Du willst eine Sozialleistung und das für diese Leistung zuständige Amt will wissen, ob Deine Angaben zutreffend sind.

    Hinzu kommt evtl. noch das Recht auf Datenschutz der Geschäftspartner?

    Nein, das ist unerheblich. Spätestens wenn das Jobcenter den Zoll wegen Verdacht auf Schwarzarbeit einschaltet, wirst Du mit diesem "Argument" nicht weiter kommen.

    Noch einmal: es gibt Differenzen zwischen Deiner von Dir selbst veröffentlichten Auslastung und den Einnahmen, die Du nicht belegbar nachweisen kannst. Mit irgendeinem Hinweis auf Datenschutz verschlimmerst Du Deine Situation nur noch, weil dann erst recht angenommen werden wird, daß Du etwas zu verbergen hast.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!