Weiterbewilligungsantrag genehmigt aber Mitwirkung gefordert

  • Hallo zusammen!

    Ich habe mein Weiterbewilligungsantrag bis April 2020 bewilligt bekommen, habe aber noch einen weiteren Brief erhalten, in dem Mitwirkung gefordert wird. Normalerweise habe ich mit dem Jobcenter nie Probleme gehabt, allerdings frage ich mich jetzt was mit dem folgenden Satz gemeint ist: " Mietaufschlüsselung der Hausverwaltung ab 01.01.2019 "??

    Unter Mietaufschlüsselung verstehe ich das, was auf den Mietabrechnungen steht. Das ist ja grundsätzlich kein Problem, nur woher soll ich denn eine Aufschlüsselung nehmen, die sich auf Anbeginn des Jahres bezieht? Die Abrechnung/Aufschlüsselung bekomme ich erst 2020. Weiß jemand, ob sich seit 01.01.2019 irgendwas verändert hat, wo das Jobcenter ein Auge drauf hat?

    Danke für die Hilfe!

  • Hallo!

    :-willkommen im Forum!

    habe aber noch einen weiteren Brief erhalten, in dem Mitwirkung gefordert wird.

    Der du nachkommen solltest, denn das gehört zu deinen Pflichten

    als Leistungsbezieher.

    Unter Mietaufschlüsselung verstehe ich das, was auf den Mietabrechnungen steht.

    Unter Mietabrechnungen verstehe ich die jährliche Heizkosten und Betriebskostenabrechnung

    für deine Wohnung. Die sind auch nach Erhalt ohne Zeitverzögerung einzureichen.

    Das ist ja grundsätzlich kein Problem,

    Und, wo ist das Problem die letzte Heizkosten und Betriebskostenabrechnung

    einzureichen? Für die Abrechnung 2018 hat der Vermieter ein Jahr Zeit und sie

    wird noch kommen. Dazu auch Folgendes: Abrechnungsfrist

    Weiß jemand, ob sich seit 01.01.2019 irgendwas verändert hat, wo das Jobcenter ein Auge drauf hat?

    Setze dich bitte zeitnah mit deinem JC in Verbindung und kläre das dort

    mit dem SB.

    Gruß

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