Hallo, guten Abend,hi
ich hatte einen Umzug von der Wohnung meiner Eltern aus in eigene Wohnung.
Da habe ich per Email eine den Umzug beantragt (vorher) mit der Begründung dass ich über 25 bin. Da kam keine Antwort. Die email adresse ist bekannt und meine bedarfsgem.-nummer stand dabei.
Und dann in einer zweiten Email die kosten für die umzugshelfer geschickt, mit unterschriften, gleiches vorgehen.
das ist jetzt schon fast 1 monat her.
Ich habe jetzt daran gedacht, mir das Geld per Eilantrag wieder zu holen beim Sozialgericht. Kennt sich da evtl. jemand aus?
Es kann ja nicht sein, dass die nur Antworten wenn es ihnen passt.
Mit freundlichen Grüßen