Schönen guten Abend
Ich bin hier neu und frag jetzt öfter. Aber ich bin nicht neu im ALGII Bezug. Ü 50, hauptberuflich Harzi und nebenberuflich mit einer kleinen Selbsständigkeit. ( Die Knochen wollen nicht mehr so, wie ich wohl will)
Frage. Letztes Jahr (2018 ) Ende Frühling, Anfang Sommer erhielten wir die Nebenkostenabrechnung mit einer Forderung, die wir auch umgehend beglichen und diese Forderung auch dem Amt meldetet. Bis heute ist nichts passiert. Bei einem Anruf teilte mir die zuständige Sachbearbeiterin mit, das sie das mit meiner abschliessenden EKS erledigen werde. Aber für diese EKS benötigt das Amt zur Bearbeitung auch ein Jahr. Laut Auskunft einer anderen SB ist das ein neues Gesetz.
Gibt es da schon irgend eine Rechstprechung oder Paragraphen?