Hallöchen allerseits,
ich bin neu hier und habe eine Frage zum Zuflussprinzip.
Ich befinde mich in einer Ausbildung, die zu dem Zweig der Tarifierungsumstellung gehört, den die ver.di letztes Jahr angestoßen hat.
Da ich alleinerziehend bin, bekomme ich BAföG und aufstockende Leistungen seitens des Jobcenters.
Nun herrscht die Problematik, dass die Tarifierung eigentlich ab dem 01.01.2019 laufen sollte, es aber noch nicht tut.
Den neuen Vertrag gibt es wohl Mitte März rückwirkend ab dem 01.01., die Gehaltszahlungen sollen ab Ende April laufen, ebenfalls rückwirkend in einem dicken Batzen.
Muss ich dann sämtliche ALGII-Leistungen zurückzahlen oder nur die für April?
Ich blicke da nicht so wirklich durchdoofy
LG,
Medizini