Alleinerziehend Ausbildung - ALG II Aufstockung - Bafög - Frage zum Zuflussprinzip

  • Hallöchen allerseits,

    ich bin neu hier und habe eine Frage zum Zuflussprinzip.

    Ich befinde mich in einer Ausbildung, die zu dem Zweig der Tarifierungsumstellung gehört, den die ver.di letztes Jahr angestoßen hat.

    Da ich alleinerziehend bin, bekomme ich BAföG und aufstockende Leistungen seitens des Jobcenters.

    Nun herrscht die Problematik, dass die Tarifierung eigentlich ab dem 01.01.2019 laufen sollte, es aber noch nicht tut.

    Den neuen Vertrag gibt es wohl Mitte März rückwirkend ab dem 01.01., die Gehaltszahlungen sollen ab Ende April laufen, ebenfalls rückwirkend in einem dicken Batzen.

    Muss ich dann sämtliche ALGII-Leistungen zurückzahlen oder nur die für April?

    Ich blicke da nicht so wirklich durchdoofy

    LG,

    Medizini

  • Hallo,

    Du mußt damit rechnen, daß ALG II, aber auch BaföG rückwirkend neu berechnet werden und es zu Rückforderungen kommen dürfte.

    Gruß!

    Das ist mir klar, das BAföG muss ich komplett zurückzahlen.

    Mir gehts jetzt aber konkret um das Zuflussprinzip und dessen Regelung.

  • Die aktuellen Tarifentgelte sind so hoch, dass es vermutlich auf eine Anrechnung verteilt auf 6 Monate hinauslaufen dürfte.

    Rechtsgrundlage ist § 11 Absatz 3 Sätze 2 und 4 SGB II.

    Je nach den Zahlen könnte es also sein, dass Du bis zu 6 Monate keine oder stark reduzierte Leistungen bekommst.

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