Rückzahlung eines Darlehns - ALG II Einkommen Anrechnung und Fragen

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine wichtige Frage bezüglich eines Zahlungseingangs auf meinem Girokonto. Es handlet sich dabei um eine Rückzahlung eines Darlehns meiner Mutter. Vor ein paar Tagen erhielt ich eine Aufforderung zur Mitwirkung der ich gerne nachkommen möchte. In der Aufforderung steht: "Es ist zu prüfen, ob und inwieweit ein Anspruch auf Leistungen besteht beziehungsweise bestanden hat."

    Nun zu den Einzelheiten:

    Ich hatte meiner Mutter im Jahr 2016 ein Darlehn über 1575,00 Euro für verschiedene Anschaffungen gewährt und die Summe in bar an sie ausgehändigt. Wir vereinbarten vertraglich eine Tilgung mit Endfälligkeit nach 24 Monaten. Meine Mutter überwies mir den Betrag in einer Summe nach 24 Monaten auf mein Girokonto und erfüllte somit die Darlehnsvereinbarung. Im Jahr 2016 erhielt ich keine Leistungen zur Sicherung meines Lebensunterhalts. Dies änderte sich unglücklicherweise im Jahr 2017 und hat sich bis heute leider Bestand. Nun muss ich mich schriftlich äußern und befürchte das Jobcenter wird versuchen den Zahlungseingang als "Einkommen" zu werten und einen Aufhebungsbescheid erlassen. Tatsächlich ist die Einzahlung aber eine Rückführung der Darlehnssumme aus dem Jahr 2016 und war Teil meines sehr geringen Bargeldbestand (mit Sicherheit unter allen Vermögensfreigrenzen). Ich möchte in meiner Antwort an das Jobcenter keine Fehler machen und bin sehr verunsichert. Der Darlehnsvertrag und der Kontoauszug mit entsprechender Buchung über den Zahlungseingang liegen vor. Ist die Einzahlung nun als Einkommen zu werten oder ist es eine Rückführung meines Vermögens und somit kein Einkommen. Ich hoffe ihr könnt mir meine Unsicherheit nehmen und mir ein paar Tips geben was ich dem Jobcenter sagen sollte. Vielen Dank an euch alle.

    Andrea

  • Hallo Grace,

    vielen Dank für deinen Willkommensgruß. Ich habe noch folgende Passage gefunden und hoffe sie hilft bei der Beantwortung meiner Anfrage.

    Da das Darlehn bereits vor der Antragstellung im Januar 2017 vorhanden war vermute ich das es als "altes" Vermögen und nicht neues Einkommen zu werten ist. Aber was weiß ich schon . . .hmm

    Leider habe ich dieses Darlehn nicht in der Anlage VM vermerkt und zwar aus einem ganz einfachen Grund. Das Geld war zu diesem Zeitpunkt nicht vorhanden also wie und vorallem wo bitteschön soll ich das vermerken ?? Als eventuell vorhandenes Vermögen ?? Für den Fall das meine Mutter mir die 1575,00 Euro nicht zurück gezahlt hätte, wären falsche Angaben von mir in der VM gemacht worden und ich hätte Vermögen angegeben, das nicht vorhanden war oder ist. dash

    Mir ist das alles zu kompliziert.

    liebe Grüße

    Andrea

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    Grace

    2 Mal editiert, zuletzt von Andrea Werner (4. März 2019 um 16:24)

  • Hallo,

    welche Rückzahlungsvereinbarung wurde damals getroffen? Warum wurde das Darlehen erst 3 Jahre zurück bezahlt - zu einem Zeitpunkt also, von dem Deine Mutter weiß, daß das ALG II beziehst?

    Gruß!

  • Hallo Corinna,

    vielen Dank für deine Antwort. Wir vereinbarten vertraglich eine Tilgung mit Endfälligkeit nach 24 Monaten. Also im Klartext: im September 2016 gab ich ihr die 1575,00 Euro und vereinbarte mit ihr eine Rückzahlung in einer Summe 24 Monate danach also im September 2018. Meine Mutter hatte keine Kenntnis von meinem Hartz IV Antrag im Januar 2017. Das steht auch nicht im Zusammenhang. Da das Darlehn 4 Monate vor meinen Hartz IV Antrag zustande kam handelt es sich um "altes" Vermögen aus dem Jahre 2016. Meine Mutter hat sich nur an die Vereinbarung gehalten und pünktlich überwiesen. Nun stellt sich die Frage ob es richtig ist (ich vermute das Jobcenter wird dies versuchen) diese Zahlung als Einkommen zu bewerten oder als Rückfluss alten Vermögens das vor der Antragstellung im Jahr 2017 vorhanden war. Ich hoffe mich verständlich gemacht zu haben.

    Andrea

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